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RUCIP-Webinar zu den erneuerten Bedingungen 2025

"Ein RUCIP-Verfahren ist sicher, neutral, vertraulich und auch innerhalb der EU vollstreckbar"

Die RUCIP-(Rules and Practices of the Inter-European Trade in Potatoes-)Bedingungen wurden erstmals 1956 eingeführt und seitdem mehrfach überarbeitet. Das letzte Mal im Jahr 2025. "Die Bedingungen definieren professionelle Praktiken sowie ein einfaches und effizientes Verfahren für Gutachten und Schiedsverfahren", erklärte Cristina Pohlmann, RUCIP-Delegierte seit 2021, zu Beginn des Webinars über die aktuellen Änderungen. "RUCIP gilt, wenn es im Vertrag vereinbart wird, das heißt, man muss ausdrücklich darauf Bezug nehmen. Jeder in der Kette kann es verwenden."

Neben dem Europäischen RUCIP-Komitee und dem europäischen Sekretariat gibt es das Büro des europäischen Delegierten, verwaltet vom europäischen Delegierten. Darüber hinaus existieren nationale Büros in verschiedenen Ländern. "Es ist wichtig zu wissen, wer dann für ihr Gutachten oder Schiedsverfahren zuständig ist. Wenn im Land kein nationales Büro existiert, dann müssen sie sich mit ihrem Antrag an den europäischen Delegierten wenden."

"Wir haben mit der Überarbeitung 2019 angefangen", sagte Pohlmann über die Neuerungen. "Wir haben uns vorgenommen, die Regeln zu modernisieren und dabei die aktuellen Vorteile beizubehalten. Wir haben Artikel für Artikel überarbeitet und die Referenzsprache von Französisch auf Englisch geändert. Beim Schiedsverfahren gibt es auch einige Änderungen bezüglich der Sprache." Früher konnte man zwischen fünf Sprachen wählen; ab Oktober 2025 bestehen nur zwei Möglichkeiten: entweder Englisch oder die Sprache, die der Antragsteller vorschlägt.

© Marek Mnich | Dreamstime

Der praktische Nutzen von RUCIP
Aber warum sollte man RUCIP nutzen? "Es ist ein Regelwerk, das eigens für den Kartoffelhandel entwickelt wurde. Es ist anerkannt und vertrauenswürdig für alle Beteiligten in der Wertschöpfungskette und bietet eine effiziente Alternative zu kostspieligen Gerichtsverfahren. Es ist schneller als Gerichtsverfahren. Die Kosten sind niedrig und vorhersehbar. Die beteiligten Schiedsrichter und Sachverständigen sind Fachleute und kennen die Kartoffelwirtschaft sehr gut. Ein RUCIP-Verfahren ist sicher, neutral und vertraulich und - sehr wichtig - auch innerhalb der EU vollstreckbar", zählte Pohlmann auf.

RUCIP-Schiedsverfahren vs. Gerichtsverfahren
"Ein Schiedsverfahren, wenn es vereinbart ist, regelt alle vertraglichen Streitigkeiten", so Alexander Bauer von der Agrarhandel und Syndikusrechtsanwalt. "Das heißt, man kann nicht nur über die Qualität sprechen, sondern auch über Zahlungen und über Schadensersatzforderungen. Voraussetzung ist aber, dass eine entsprechende Schiedsklausel im Vertrag enthalten ist und von den Parteien unterzeichnet wird. Die Kosten sind zumindest im Schiedsverfahren transparent. Wir haben eine hohe Flexibilität, das Verfahren ist deutlich weniger formal und es ist häufig schneller."

Praxisbeispiele für RUCIP
"Ich selbst habe die Schiedsgerichtsbarkeit bisher erst einmal in meiner ganzen wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt", berichtete Thomas Herkenrath, F. Jungnickel GmbH & Co. KG sowie DKHV-Präsident. "Aber da, wo ich es genutzt habe, war es eine Riesenhilfe und ist auch so ausgegangen, dass sich alle Parteien danach noch in die Augen sehen konnten. Grundsätzlich ist RUCIP für uns fürs Tagesgeschäft natürlich ein sehr guter Rahmen, auf den wir uns verlassen können." Wie eine Art Straßenverkehrsordnung. "Jeder weiß, was er vom anderen zu erwarten hat." Und er ergänzte: "Ich habe es auch einmal erlebt in meiner Praxis, dass, auch wenn es nicht vereinbart worden ist, RUCIP zum Tragen kam, wenn sich zwei strittige Parteien danach darauf einigten. Ich kann mir einen Kartoffelhandel als internationaler Händler ohne RUCIP eigentlich gar nicht vorstellen."

Als RUCIP-Schiedsrichter und -Sachverständiger brachte Jan Preiss von Preiss Agrar einige Fallbeispiele mit. "Es gab den Fall, dass ein Händler hier in Deutschland Kartoffeln bezogen hat von einem Lieferanten aus Frankreich. Beim Eingang der Ware wurde ein Eingangsgutachten erstellt und das wurde dem Lieferanten vorgelegt. Dieser hat es angezweifelt und dann als Lieferant bei der Benennungsstelle ein Gutachten eingefordert. Ich bin zu dem Händler gefahren und habe gemäß den Vorschriften nach RUCIP da das Gutachten erstellt. Das Gutachten hat unabhängig feststellen können, wie die Qualität tatsächlich war." Ein anderes Mal ist er nach Israel gereist, um eine Lieferung französischer Kartoffeln zu bewerten. "Das Gutachten wurde dann im zweiten Jahr in einem Schiedsgerichtsverfahren zwischen dem exportierenden Händler in Frankreich und dem Erzeuger der Kartoffeln verwendet, weil die beiden sich nicht einig geworden sind."

© Tchara | Dreamstime

"Wir sind eine kleine Branche", betonte er. "Wir wollen natürlich alle auch weiter miteinander Geschäfte machen. Und trotzdem ist es auch in dem Schiedsgericht manchmal ganz vorteilhaft, wenn ein unbeteiligter Dritter oder das Schiedsgericht mit drei beteiligten Schiedsrichtern am Ende den Streit schlichten kann."

Bestandsaufnahme
Dr. Albert Michael Tilmann – Anwalt und RUCIP-Spezialist – gab den Anwesenden noch einen Rat mit auf den Weg: "Es empfiehlt sich, die Kenntnis der RUCIP-Bedingungen all Ihren Mitarbeitern nahezubringen, die mit der Abwicklung von Verträgen zu tun haben. Denn es stellt sich in der Praxis immer wieder heraus, dass die erste Schwachstelle schon der Vertragsabschluss ist. Ich würde Ihnen daher dringend empfehlen, dass Sie das Inkrafttreten der neuen RUCIP vielleicht zum Anlass nehmen für eine neue Offensive innerhalb Ihres Unternehmens. Und ich möchte auch den Blick etwas weiten, denn wir haben die RUCIP-Bedingungen als ein großes Bedingungswerk im Kartoffelhandel aus dem internationalen Handel. Wir haben parallel aber natürlich noch die Berliner Vereinbarungen. Deswegen sollten Sie das Inkrafttreten der neuen RUCIP zum Anlass nehmen, erneut kritisch Ihre Unternehmensabläufe auf diese Fragen zu untersuchen und zu schauen: Was vereinbare ich im Einkauf, was vereinbare ich im Verkauf?" Im gleichen Atemzug solle man auch die vorhandenen Versicherungen überprüfen.

Zudem verwies er auf die neuen Sprachregelungen. "Sie sollten sich angewöhnen, sich vorher zu überlegen, welche Vereinbarungen Sie treffen, zum Beispiel welches Schiedsgericht Sie vom Land her im Vertrag vereinbaren wollen." Werden sich zwei Parteien nicht einig, ist die Sprache automatisch Englisch. Ein anderer Sprachenwunsch sollte daher vorher festgelegt werden. "Das ist dann eine Frage Ihres Verhandlungsgeschicks. Auf jeden Fall sollte es nicht so sein, dass Sie plötzlich vor einem Schiedsgericht landen, wo eine Sprache vorgeschlagen wird, die Sie überhaupt nicht verstehen", gab Tilmann abschließend zu bedenken.

Weitere Informationen:
Cristina Pohlmann
Deutscher Kartoffelhandelsverband e.V. (DKHV)
Schumannstr. 5, 10117 Berlin
Tel: +49 30 166 35 20 50
[email protected]
https://rucip.eu/

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