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Immer mehr ägyptische Exporteure verkaufen geschützte Süßkartoffelsorten

NativaLand ist der exklusive Lizenzpartner in Europa für Premium-Süßkartoffelsorten, die von der Louisiana State University (LSU) entwickelt wurden, darunter Bellevue, Evangeline, Orleans und Burgundy. Diese Sorten sind durch das Sortenschutzrecht (Plant Breeders' Rights – PBR) geschützt, was bedeutet, dass sie ohne gültige Lizenz nicht vermehrt, gehandelt oder exportiert werden dürfen.

"Wir kümmern uns um die Verwaltung der Lizenzen und die Einhaltung der Vorschriften", sagt Pat Fitzgerald, CEO von NativaLand. "Auf diese Weise schützen wir die Rechte der Pflanzenzüchter und ermöglichen ägyptischen Exporteuren einen legalen und nachhaltigen Zugang zum europäischen Markt."

Um dies zu gewährleisten, arbeitet NativaLand eng mit benannten Vertretern in Ägypten zusammen. Diese bieten Exporteuren einen klaren Lizenzrahmen und unterstützen sie bei der Einhaltung der Vorschriften. Darüber hinaus veröffentlicht NativaLand jährlich eine offizielle Whitelist mit anerkannten Exporteuren, sodass Importeure und Kontrollbehörden vollständige Transparenz haben.

© NativaLand Ireland

Laut Fitzgerald hat sich Ägypten schnell zu einem der größten Lieferanten von Süßkartoffeln nach Europa entwickelt, mit einer großen Nachfrage aus den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Deutschland. "Ein erheblicher Teil dieses Wachstums ist auf hochwertige Sorten wie Bellevue zurückzuführen, die sowohl bei Einzelhändlern als auch bei Verbrauchern immer beliebter werden. Mit diesem Erfolg geht jedoch auch mehr Verantwortung einher. Die unbefugte Verwendung oder Export geschützter Sorten birgt erhebliche Risiken. Die EU-Behörden bestehen auf der Einhaltung der Sortenschutzvorschriften, und Verstöße können zu Beschlagnahmungen von Sendungen, hohen Geldstrafen, Rechtsstreitigkeiten und bleibenden Schäden führen."

Um den Sektor zu schützen, müssen ägyptische Exporteure geschützter Sorten auf der Whitelist aufgeführt sein, die auf der Website von NativaLand veröffentlicht ist. Das bedeutet, dass nur autorisierte ägyptische Exporteure mit diesen Süßkartoffelsorten auf der Whitelist stehen dürfen. "Die Rolle von NativaLand in diesem Prozess ist von entscheidender Bedeutung", erklärt Fitzgerald. "Durch die Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften und die Verwaltung der Whitelist bietet das Unternehmen Struktur und Stabilität für den schnell wachsenden ägyptischen Süßkartoffelsektor. Dieses System schützt nicht nur die Rechte der Züchter, sondern sorgt auch dafür, dass ägyptische Exporteure ihren verdienten Ruf als zuverlässige und verantwortungsbewusste Lieferanten behalten."

Fitzgerald betont, dass die Zukunft des ägyptischen Süßkartoffelexports von gemeinsamer Verantwortung und der Einhaltung dieses Rechtsrahmens abhängt. "Die Einhaltung der Vorschriften ist keine Option, sondern die Grundlage für nachhaltiges Wachstum, sicheren Handel und einen dauerhaften Zugang zum wertvollen europäischen Markt. Durch die Zusammenarbeit mit autorisierten und anerkannten Exporteuren unter der Aufsicht von NativaLand kann Ägypten auf seinem Erfolg aufbauen und sicherstellen, dass Premium-Sorten wie Bellevue, Evangeline, Orleans und Burgundy die europäischen Verbraucher erreichen."

"Deshalb betonen wir gegenüber europäischen Importeuren, wie wichtig es ist, den Lizenzstatus ihrer ägyptischen Lieferanten zu überprüfen, bevor sie Lieferungen bestätigen. Ebenso sollten ägyptische Exporteure, die beabsichtigen, Süßkartoffelsorten zu versenden, die durch Züchterrechte geschützt sind, sich an NativaLand wenden, um ihre Lizenzen zu beantragen oder zu erneuern und ihren Platz auf der offiziellen Whitelist zu sichern", sagt Fitzgerald abschließend.

Weitere Informationen:
Pat Fitzgerald
NativaLand
Tel: +353 87 260 3473
[email protected]
www.nativaland.com

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