Die Zukunft des Kölner Großmarkts ist inzwischen auch Thema des BUND e.V., weil es hier in Sachen Förderung kleiner und mittlerer Erzeuger aus der Region, Nachhaltigkeit und Sicherstellung der Versorgung mit frischen gesunden Lebensmitteln für alle Bürger der Region Übereinstimmungen gibt. Hier trifft der Anspruch auf die möglichen Macher. "Wir wollen hier die Stadtverwaltung und Politik nochmals in aller Deutlichkeit auf die Folgen der letzten Beschlüsse zum Thema Kölner Großmarkt aufmerksam machen und hier mit Blick auf die durch die Beschlüsse verursachten irreversiblen Schäden Entlastungen für die Händler als auch wie vom Rat beschlossen, die Schaffung einer Interimslösung einfordern", schreibt die IG Kölner Großmarkt e.V. in einem Statement.
Am 5. Juni 2025 tagt letztmalig der Wirtschaftsausschuss in dieser Wahlperiode. Es ist die letzte Möglichkeit, dass sich die Politik mit dem Thema Großmarkt befassen könne. "Wir nehmen dies daher zum Anlass, Ihnen einen Handlungsvorschlag zu unterbreiten, um den verbliebenen Händlern am Großmarkt Köln noch eine letzte Chance für eine Existenzperspektive ihrer Betriebe zu eröffnen. Der Ratsbeschluss vom 01.10.2024 zum "Einstellen Großmarktbetriebes und Aufhebung Marktsatzung zum 31.12.2025" (1824/2024) bedeutet für die im Großmarkt tätigen Händler durch das Fehlen jegliche Perspektive auf ein modernes Frischezentrum ein akutes existenzgefährdendes Risiko bis hin zur Geschäftsaufgabe bzw. Insolvenz. Die vom Rat seit 2007 betriebenen Beratungen und Beschlüsse für ein modernes Frischezentrum sind durch den o. a. Ratsbeschluss faktisch obsolet bzw. auch formal aufgehoben worden."
"Vor diesem Hintergrund appellieren wir an Sie als verantwortliche Kommunalpolitiker, zumindest die wirtschaftlichen Härten etwas abzumildern und praktische Hilfestellung für einen Interimsstandort zu leisten:
- Wir möchten Sie bitten, die Verwaltung per Beschluss zu beauftragen, die auf dem Kölner Großmarkt tätigen Händler bei der Übergabe der Pacht- und Mietobjekte von der Übernahme jeglicher Rückbauverpflichtungen freizustellen, sodass die Händler nicht noch zusätzliche Kosten tragen müssen. Sie benötigen ihre Finanzmittel dringend zur Aufrechterhaltung ihrer eigenen wirtschaftlichen Existenz, so z. B. für Neuinvestitionen, Mietkautionen, Maklerkautionen usw. an einem Ersatzstandort.
- Die verbliebenen Händler am Großmarkt möchten ihren Betrieb an einem geeigneten Interimsstandort als gemeinsames Netzwerk so lange fortführen, bis eine Umsiedlung in ein modernes Frischezentrum in Aussicht steht. Dazu hat der Rat ebenfalls am 01.10.2024 den Beschluss "Modernes Frischezentrum bzw. Food Hub" gefasst. Es ist im öffentlichen Interesse, das Händler-Netzwerk an einem Standort zu konzentrieren, weil diese Akteure ein wichtiger Teil für die Trägerschaft eines zukünftigen Frischezentrums sein werden.
Mit dem o. a. Ratsbeschluss erfolgte folgender Auftrag: "KölnBusiness Wirtschaftsförderungs GmbH bietet den Händler*innen Unterstützung bei der Suche nach städtischen Grundstücken oder privaten Objekten an. Nach Möglichkeit sollen den Betrieben Flächen angeboten werden, die bestehende Kooperationen und Netzwerke in räumlicher Nähe erhalten. Fakt ist aber, dass seitens KölnBusiness bislang keine ausreichende Unterstützung erfolgte."
Man ergänzt: "Dies wäre aber möglich, wenn der Wirtschaftsausschuss per Antrag am 4. Juni 2025 mit Nachdruck Verwaltung in die Pflicht nimmt, die letzten verbliebenen Monate zu nutzen, um einen Interimsstandort als Handelsplatz zu identifizieren und die dann notwendigen Genehmigungsverfahren zügig einzuleiten. Uns ist bekannt, dass in Köln städtische bzw. auch private baureife Gewerbegrundstücke vorhanden sind, die für ein Interim in Frage kämen. Darüber möchten wir dringend Gespräche führen. Daher möchten wir Sie bitten, die Verwaltung zu beauftragen, kurzfristig eine Taskforce aus den Dezernaten IX (Wirtschaft, Stadtentwicklung), Dezernat VIII (Liegenschaften) und Dezernat VI (Stadtplanung) zu bilden, die zusammen mit der Vertretung der Händler einen Interimsstandort identifiziert, die dann notwendige zügige Umsetzung aktiv begleitet und die notwendigen Verwaltungsmaßnahmen veranlasst."
Die IG Großmarkt hat die Mindestanforderungen an einen Interimsstandort bereits 2024
gegenüber der Verwaltung konkret kommuniziert und ist sofort in der Lage, mit einer solchen
Taskforce, die notwendigen Gespräche und Vereinbarungen zu treffen.
Weitere Informationen:
Michael Rieke
Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V.
c/o Früchte Heep GmbH
Marktstraße 10
50968 Köln
info21@koelner-grossmarkt.de
www.koelner-grossmarkt.de