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eeas.europa.eu:

EU erkennt türkischen "Araban Sarımsağı"-Knoblauch als g.U. an

Die Europäische Union hat dem Knoblauch "Araban Sarımsağı", der ausschließlich im Bezirk Araban in Gaziantep (Türkei) angebaut wird, den Status einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) verliehen. Damit ist er nach "Taşköprü Sarımsağı" die zweite türkische Knoblauchsorte, die eine solche Anerkennung erhält, und hebt seine einzigartigen Eigenschaften hervor, die auf die besonderen geografischen und klimatischen Bedingungen seines Anbaugebiets zurückzuführen sind.

Botschafter Nikolaus Meyer-Landrut, Leiter der Delegation der Europäischen Union in der Türkei, kommentierte die Bedeutung dieser Anerkennung für die türkische Landwirtschaft und betonte die Rolle der g.U. bei der Stärkung des Verbraucherbewusstseins und des Marktwerts des authentischen Produkts. Die Stadtverwaltung von Gaziantep hat in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer von Araban den Antrag auf den Status der g.U. gestellt, um die Marktpräsenz des Knoblauchs weiter zu fördern und auszubauen, einschließlich abgeleiteter Produkte wie Knoblauchpulver und schwarzer Knoblauch.

Lokale Erzeuger und landwirtschaftliche Berater in Gaziantep äußerten sich optimistisch über die Auswirkungen der Anerkennung der g.U. auf den Markenwert und das Exportpotenzial des "Araban Sarımsağı"-Knoblauchs und zogen Parallelen zum Erfolg des "Gaziantep Baklavası" bei der Erlangung internationaler Anerkennung.

Weitere Informationen: eeas.europa.eu

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