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Swisspatat

Rahmenbedingungen für Kartoffeln ab 01. September festgelegt

Die diesjährige Ertragserhebung Kartoffeln wurde witterungsbedingt um zwei Wochen nach hinten verschoben. Für Speisekartoffeln wird die Übernahme nach dem Frühkartoffel-System bis am 14. September 2023 weitergeführt. Bei den Veredelungskartoffeln gelten ab dem 01. September die Herbst-Richtpreise und Übernahmebedingungen.

Der diesjährige Kartoffelanbau war für die Produzenten erneut herausfordernd. Aufgrund des nassen Frühlings wurden viele Kartoffeln entweder bei schlechten Bedingungen oder erst spät gepflanzt. Hinzu kam der trockene Frühsommer, welcher der Kultur ebenfalls zusetzte. Durch die späte Pflanzung der Kartoffeln ist die Entwicklung vieler Bestände im Rückstand und es ist mit einer späteren Ernte zu rechnen. Aufgrund der verspäteten Entwicklung der Kartoffeln hat swisspatat entschieden, die jährliche Ertragserhebung um zwei Wochen nach hinten zu verschieben (neu am 04./05. September 2023). Diese Erhebung wird auch Ergebnisse über die Erntemengen sowie die Qualität liefern. Bereits jetzt ist aber klar, dass mit einer unterdurchschnittlichen Ernte, kleinfallender Ware und tiefen Stärkewerten zu rechnen ist.

Richtpreise ab 01. September 2023
Vertreter von Produktion, Handel und Industrie haben sich an der Sitzung der Arbeitsgruppe Markt von swisspatat auf folgende Rahmenbedingungen ab dem 01. September 2023 geeinigt:

  • Speisekartoffeln: Für Speisekartoffeln wird das Übernahmemodell der Frühkartoffeln bis am 14. September 2023 weitergeführt. Demnach gelten weiterhin die letzten Frühkartoffel-Richtpreise von Fr. 58.15/dt (SGA) bzw. Fr. 150.15/dt (Bio). Basierend auf den Ergebnissen der Ertragserhebung wird die Arbeitsgruppe Markt an der nächsten Sitzung vom 14. September die Herbst-Richtpreise sowie die Übernahmebedingungen festlegen.
  • Veredelungskartoffeln: Für die Veredelungskartoffeln gelten ab 01. September 2023 die Herbst-Richtpreise und Übernahmebedingungen. Die Richtpreise wurden für alle Sorten am oberen Preisband festgelegt (vgl. untenstehende Tabellen). Für die Veredelungsindustrie bedeutet dies zum dritten Mal in Folge eine Erhöhung der Rohstoffkosten. Für Bio-Veredelungskartoffeln gelten die vereinbarten Fixpreise.

Übernahmebedingungen Veredelungskartoffeln 2023
Für die Veredelungskartoffeln wurden die Übernahmebedingungen festgelegt. Gegenüber einem herkömmlichen Jahr gibt es folgende Änderungen:

  • - Stärkegehalt: Erfüllen sortierte Veredelungskartoffeln den Mindeststärkegehalt in ihrem Segment nicht, werden sie mit einem reduzierten Stärkegehalt von bis zu 0.5% trotzdem als sortiert übernommen, aber mit einem Preisabschlag von Fr. 3.00/dt.
  • Kaliber: Nachdem die Kaliberuntergrenze bei den Chipssorten im Vorjahr auf 40 mm gesenkt wurde, wird diese Regelung auch im aktuellen Jahr weitergeführt. Mit dieser Massnahme wird die kleiner ausfallende Ernte besser ausgenützt. Die Branche leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Reduktion des Food Waste.
  • Branchenbeiträge: Der Rückbehalt Verwertungsfonds wird für die Ernte 2023 um 45 Rappen pro 100 kg gesenkt (befristet für ein Jahr). Die Branchenbeiträge belaufen sich somit für Veredelungskartoffeln neu auf Fr. 0.73/dt (Agria: Fr. 0.88/dt). Diese Beiträge sind gültig ab dem 01. Juli 2023.

Die Übernahmebedingungen 2023 können auf www.kartoffel.ch/markt heruntergeladen werden.

Importantrag für Veredelungskartoffeln
Aufgrund der diesjährigen Witterungsbedingungen ist klar, dass die Ernte unterdurchschnittlich ausfallen wird. Eine erste Analyse der Versorgungssituation hat ergeben, dass trotz optimistischer Berechnung über 55'000 Tonnen Veredelungskartoffeln fehlen werden. Die Branche hat deshalb entschieden, ein erstes Zusatzkontingent von 25'000 Tonnen Veredelungskartoffeln beim BLW zu beantragen. Dadurch wird eine durchgehende Produktion seitens der Industriebetriebe sichergestellt. Zudem wird ermöglicht, dass qualitativ gute Schweizer Ware eingelagert und zu einem späteren Zeitpunkt verarbeitet werden kann.

Frischverfütterung ab sofort möglich
Die Frischverfütterung ist wie üblich ab sofort und bis am 31. Dezember 2023 möglich. Der Mindestspeiseanteil beträgt in diesem Jahr erneut 30 %. Für Bio-Kartoffeln gibt es keinen Mindestspeiseanteil. Gesuche können entweder direkt an einen offiziellen Qualiservice-Kontrolleur aus der Region oder an die Geschäftsstelle swisspatat (Tel. 031 385 36 50) gerichtet werden. Eine Liste mit den zugelassenen Kontrolleuren ist auf www.kartoffel.ch/markt aufgeschaltet. Über die Höhe der Frischverfütterungsbeiträge wird im November entschieden, sobald die erste Lagererhebung erfolgt ist. Der Betrag dürfte in der Grössenordnung von Fr. 18.00/100 kg Speiseanteil zu liegen kommen.

Weitere Informationen:
www.kartoffel.ch/de

Erscheinungsdatum: