Gestern hat die Kommission neue EU-weite Vorschriften für Verpackungen vorgeschlagen, um diese ständig wachsende Abfallquelle und die Frustration der Verbraucher zu bekämpfen. Im Durchschnitt erzeugt jeder Europäer fast 180 Kilogramm Verpackungsabfälle pro Jahr. Verpackungen sind einer der Hauptverwendungszwecke für neue Materialien, da 40 Prozent der in der Europäischen Union verwendeten Kunststoffe und 50 Prozent des Papiers für Verpackungen bestimmt sind. Ohne entsprechende Maßnahmen würde die Europäische Union bis 2030 einen weiteren Anstieg der Verpackungsabfälle um 19 Prozent verzeichnen, bei Kunststoffverpackungen sogar um 46 Prozent.
Mit den neuen Vorschriften soll dieser Trend gestoppt werden. Für die Verbraucher sorgen sie für wiederverwendbare Verpackungen, beseitigen unnötige Verpackungen, begrenzen Überverpackungen und sorgen für eine klare Kennzeichnung, um das korrekte Recycling zu unterstützen. Für die Industrie werden sie neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen, insbesondere für kleinere Unternehmen, den Bedarf an neuen Materialien verringern, die europäischen Recyclingkapazitäten steigern und Europa weniger abhängig von Primärressourcen und externen Lieferanten machen. Sie werden den Verpackungssektor auf den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 bringen.
Die Kommission verschafft Verbrauchern und Industrie auch Klarheit über biobasierte, kompostierbare und biologisch abbaubare Kunststoffe: Sie legt fest, für welche Anwendungen solche Kunststoffe wirklich umweltfreundlich sind und wie sie gestaltet, entsorgt und recycelt werden sollten.
Die Vorschläge sind wichtige Bausteine des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft des Europäischen Green Deal und seines Ziels, nachhaltige Produkte zur Norm zu machen. Sie entsprechen auch den konkreten Forderungen der Europäer, die auf der Konferenz über die Zukunft Europas geäußert wurden.
Vermeidung von Verpackungsabfällen, Förderung von Wiederverwendung und Wiederbefüllung und Wiederverwertbarkeit aller Verpackungen bis 2030
Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union über Verpackungen und Verpackungsabfälle werden drei Hauptziele verfolgt. Erstens soll die Entstehung von Verpackungsabfällen vermieden werden: Verringerung der Menge, Einschränkung unnötiger Verpackungen und Förderung wiederverwendbarer und wiederbefüllbarer Verpackungslösungen. Zweitens soll das hochwertige Recycling (Kreislaufwirtschaft) gefördert werden: Bis 2030 sollen alle Verpackungen auf dem Markt der Europäischen Union auf wirtschaftlich vertretbare Weise recycelt werden können. Und schließlich soll der Bedarf an natürlichen Primärressourcen verringert und ein gut funktionierender Markt für Sekundärrohstoffe geschaffen werden, indem die Verwendung von recycelten Kunststoffen in Verpackungen durch verbindliche Zielvorgaben erhöht wird.
Der Vorschlag wird die Verwirrung darüber, welche Verpackung in welche Recyclingtonne gehört, beseitigen. Jede Verpackung wird mit einem Etikett versehen, aus dem hervorgeht, woraus die Verpackung besteht und in welchen Abfallstrom sie gehört. Die Abfallsammelbehälter werden mit denselben Etiketten versehen. Überall in der Europäischen Union werden die gleichen Symbole verwendet.
Weitere Informationen: ec.europa.eu