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Landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Moldau:

Rat billigt vorübergehende Handelsliberalisierung

Der Rat der EU hat gestern eine Verordnung zur vorübergehenden Liberalisierung des Handels mit sieben landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Moldau erlassen, für die es bisher noch Beschränkungen gab: Tomaten, Knoblauch, Tafeltrauben, Äpfel, Kirschen, Pflaumen und Traubensaft. Das heißt, dass Moldau ein Jahr lang mindestens die doppelte Menge dieser Erzeugnisse zollfrei in die Europäische Union exportieren kann.

"Wir dürfen die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Republik Moldau nicht außer Acht lassen. Durch die Aufhebung der Zölle auf die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, für die der Handel bislang nicht vollständig liberalisiert war, kann Moldau nun mindestens die doppelte Menge dieser Erzeugnisse zollfrei in die EU exportieren. Mit diesen außergewöhnlichen Maßnahmen vertieft die EU ihre Handelsbeziehungen zu Moldau und unterstützt die Stabilisierung der moldauischen Wirtschaft", so Jozef Síkela, tschechischer Minister für Industrie und Handel.

Russlands grundloser und ungerechtfertigter Angriffskrieg gegen die Ukraine hat sich verheerend auf die Ukraine, aber auch auf die Republik Moldau ausgewirkt. So wurden Moldaus Möglichkeiten, mit dem Rest der Welt Handel zu treiben, stark beeinträchtigt, weil seine Exporte in hohem Maße von ukrainischer Infrastruktur abhängig sind und das Land den Zugang zu seinen Märkten in der Ukraine, in Russland und in Belarus verloren hat.

Nach ihrem Inkrafttreten gelten die heute beschlossenen Maßnahmen für einen Zeitraum von einem Jahr für sieben landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Moldau, für die bei der Einfuhr in die EU derzeit noch Zollkontingente gelten. Durch die vorübergehenden Maßnahmen zur Handelsliberalisierung werden die betreffenden Exporte in die EU umgelenkt.

Die heute beschlossenen Maßnahmen sind an die Bedingung geknüpft, dass die Grundsätze des Artikels 2 des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens eingehalten werden. Mit diesem Abkommen wurde fast der gesamte Handel mit der Republik Moldau liberalisiert – mit Ausnahme des Handels mit den sieben landwirtschaftlichen Erzeugnissen, um die es jetzt geht.

Zukunftsorientierte Liberalisierung des Handels
Am 9. Juni 2022 hatte die Kommission ihren Vorschlag für vorübergehende Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels in Ergänzung der Handelszugeständnisse für moldauische Waren im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits vorgelegt.

Am 29. Juni hat der Rat dem Europäischen Parlament in einem Schreiben seine Zustimmung zu der Verordnung bekundet; am 5. Juli hat das EP im Plenum darüber abgestimmt.

Nachdem die Verordnung sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat angenommen worden ist, wird sie nun unterzeichnet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, um einen Tag später in Kraft zu treten.

Quelle: Rat der EU

Erscheinungsdatum: