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Intercitrus fordert die Kommission auf, die Anwendung der Kältebehandlung zu genehmigen

"Die Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (ScoPAFF) sollte am kommenden Freitag, den 20. Mai, die Änderung der europäischen Verordnung unterstützen, die die Anwendung der Kältebehandlung auf Orangen vorsieht, die aus Ländern eingeführt werden, die von der 'Orangenmotte' betroffen sind", heißt es in einer Erklärung von Intercitrus.

"Nachdem die Maßnahme sowohl von der EU als auch der Welthandelsorganisation (WTO) öffentlich bekannt gemacht wurde, sollte sie nun im Hinblick auf ihre sofortige Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ratifiziert werden und damit in Kraft treten. Nur so kann die Zusage der Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Stella Kyriakides, eingehalten werden, die schriftlich angekündigt hatte, dass die Maßnahme "vor Beginn der neuen Handelssaison" (für Importe in die südliche Hemisphäre) umgesetzt werden soll. Und in der Tat ist bekannt, dass in Südafrika Schiffe mit Orangen beladen weorden sind, die in wenigen Tagen nach Europa aufbrechen werden, falls nicht bereits welche eingetroffen sind. Sollte sich die Maßnahme noch weiter verzögern, könnte die Kommission selbst haftbar gemacht werden, da die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereits im vergangenen Sommer auf ihren Wunsch hin davor gewarnt hat, dass ein hohes Risiko besteht, dass sich der Schädling auf dem Gebiet der EU ansiedelt, und daher die Anwendung dieser Behandlung empfohlen hat."

Intercitrus fordert die Kommission auf, ihre Kriterien durchzusetzen und die wissenschaftlichen Studien der EFSA sowie die Anforderungen der europäischen Verordnung selbst geltend zu machen, die in diesem Fall die "völlige Abwesenheit von Schädlingen" bei Importen verlangt. Nur die Kältebehandlung kann das zu 99,9968% (laut EFSA) gewährleisten. Auf der Grundlage dieser Argumente und der vom ScoPAFF am 1. Februar vertretenen Position sollte die Kommission die Durchführung der Kältebehandlung vorschlagen und genehmigen.

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