Das Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Einfuhr von zusätzlichen Kartoffeln innerhalb des bestehenden Zollkontingents genehmigt. Erhöht werden die Teilzollkontingente für Speise- und für Veredlungskartoffeln um jeweils 20.000t, und zwar ab dem 1. März. Damit folgte das Bundesamt einem Antrag von Swisspatat, der Branchenorganisation der Schweizerischen Kartoffelwirtschaft.
Die Erhöhung gilt für Speisekartoffeln bis zum 15. Juli, für Veredlungskartoffeln bis zum 30. Juni. Swisspatat begründete den Antrag mit der Tatsache, dass die Kartoffelernte 2021 aufgrund der schwierigen Wetterbedingungen kleiner ausgefallen sei als üblich.
Niedrige Lagerbestände
Dadurch seien die Lagerbestände um 30% bis 40% niedriger als in einem normalen Erntejahr. Die Branche geht davon aus, dass die eingelagerten Mengen nicht ausreichen werden, um die Nachfrage bis zur nächsten Ernte zu decken.
Quelle: BLW