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Verbraucherzentrale Bayern untersucht Tiefkühlprodukte:

Lediglich jedes dritte der 52 erfassten Produkte war freiwillig mit einer Herkunftsangabe deklariert

Die Verbraucherzentrale Bayern untersuchte im Sommer 2021 eine Stichprobe von 52 Tiefkühlprodukten auf eine freiwillige Herkunftskennzeichnung. Dabei wurden exemplarisch 15 Tiefkühl-Erdbeeren, 24 Tiefkühl-Erbsen und 13 Fertiggerichte mit Hähnchenfleisch ausgewählt. Anschließend erhielten die Anbieter einen Fragebogen.

Für tiefgekühltes Obst und Gemüse gibt es im Gegensatz zur Frischware keine Pflicht zur Kennzeichnung des Ursprungslandes. Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf kurze Transportwege wertlegen, können sich nicht bei allen Tiefkühlprodukten bewusst dafür entscheiden.

Kaum Herkunftskennzeichnung auf Tiefkühlprodukten
Bei frischen Obst- und Gemüsearten muss die Herkunft, bis auf einige Ausnahmen, angegeben werden. Aber sobald es tiefgefroren ist, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Die Markterhebung der Verbraucherzentrale Bayern zeigte, dass lediglich jedes dritte der 52 erfassten Produkte freiwillig mit einer Herkunftsangabe deklariert war.
Alle Bio-Produkte hielten die verpflichtende Herkunftskennzeichnung („EU-“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“) ein, doch nur bei acht von 19 Produkten war das konkrete Ursprungsland abgedruckt.

Die angebotenen Tiefkühl-Erdbeeren in der Stichprobe stammen aus den nordafrikanischen Ländern Marokko und Ägypten und aus Osteuropa (Türkei, Polen und Bulgarien). Kein einziges erfasstes Erdbeer-Produkt kommt aus Deutschland. Dagegen beziehen die Anbieter die Rohware für tiefgekühlte Erbsen überwiegend aus Deutschland oder aus grenznahen Ländern wie Niederlande oder Belgien.

Geringe Bereitschaft auf Tiefkühlprodukten freiwillig das Herkunftsland anzugeben
Auf die Frage, ob die Anbieter sich vorstellen können, zukünftig freiwillig die Herkunft der Primär-zutat/ en aller ihrer Tiefkühl-Produkte auf der Verpackung anzugeben, antworten zehn der 20 befragten Hersteller mit „Nein“. Sechs Hersteller äußerten sich lediglich allgemein dazu. Zwei geben für alle ihre Produkte das Ursprungsland der Zutaten an.

Die genaue Produktübersicht mit den Antworten der Hersteller können Sie hier einsehen.

Weitere Informationen: 
www.verbraucherzentrale-bayern.de

Erscheinungsdatum: