Offenbar kann man trotz Schwerlasterverkehr sowohl die Oberländerstraße als auch die Valleystraße weiterhin in beiden Richtungen befahren. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) lehnte die Vorschläge von Bürgern in der Bürgerversammlung ab, in Teilbereichen eine Einbahnregelung einzuführen - ein Vorstoß, den auch der Bezirksausschuss (BA) unterstützt hatte. Beide Straßen liegen in der Nähe des Münchener Großmarktes. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ).
Aus Sicht des KVR ist der Lkw-Verkehr dort nicht eklatant, wie BA-Chef Markus Lutz (SPD) im Bezirksausschuss erläuterte. Der BA will nachhaken. Auch eine durchgehende Rotmarkierung für Radfahrer in der einbahngeregelten Gotzinger Straße zwischen Thalkirchner und Oberländerstraße - vor dem Westtor zum Großmarkt - lehnt die Behörde ab. In einer Tempo-30-Zone sei dies nach der Rechtslage so nicht möglich, hat das KVR laut Lutz mitgeteilt. Auch mit dieser Antwort will sich das Gremium nicht zufrieden geben. Es müsse eine Lösung für mehr Sicherheit für die Radfahrer gefunden werden, hieß es in der Sitzung. Der BA forderte die Behörde zu einer Ortsbesichtigung auf. CSU-Fraktionschef Michael Kaiser wies darauf hin, dass die Regelung bereits 2019 hätte in Kraft treten sollen. "Jetzt sieht es so aus, als ob sich nicht mal heuer etwas tut."
Seit etwa einem Jahr können aus statischen Gründen zwei Firmen - Greenyard Fresh Germany und Mario Andretta - vom Schwerlastverkehr nicht mehr über das Großmarktgelände angefahren werden. Deshalb verlassen die Lkw das Großmarktareal über das Westtor, überqueren die Thalkirchner Straße und fahren nach wenigen Metern auf das Gelände der beiden Firmen. Sie verlassen es dann durch das betriebseigene Tor auf die Oberländerstraße.
Quelle: Süddeutsche Zeitung (SZ)