Am Montag letzter Woche hatten die Zöllner des Zollamts Heilbronn den richtigen Riecher. Sie stoppten die Einfuhr von zwei 40-Fuß-Überseecontainer mit über 16.000 kg Feldsalat-Saatgut aus Neuseeland mit einem Warenwert von knapp über 100.000 Euro. Die Reise der beiden Container, die am anderen Ende der Welt ihren Anfang nahm, endete abrupt vor dem eigentlichen Ziel, weil die Verpackung des Saatguts und dessen Etikettierung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
"Eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Kennzeichnung dient letztlich dem Schutz der Verbraucher in der Europäischen Union. Der Sendung hier fehlt ein Lieferantenetikett an der Außenseite der Verpackungseinheiten und eine Firmenplombe des Lieferanten.", erklärt der stellvertretende Leiter des Zollamts Heilbronn, Sven Figula.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Marktüberwachungsbehörde, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, erfüllt das Saatgut nicht die vorgeschriebene Kennzeichnung und darf daher nicht nach Deutschland eingeführt werden. Der Einführer aus dem Bezirk des Hauptzollamts Heilbronn muss das Saatgut auf eigene Kosten neu verpacken und neu etikettieren oder wieder ausführen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, werden die 16 Tonnen sichergestellt und auf Kosten des Einführers vernichtet.
Quelle: Stimme.de