Der Keimhemmer Chlorpropham soll auch in der Schweiz verboten werden. Das Verfahren zum Rückzug der Genehmigung sei eingeleitet worden, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss. Der «Schweizer Bauer» hatte bereits letztes Jahr über das geplante Verbot berichtet. Der Rückzug ist laut Bundesrat für Mitte 2020 vorgesehen. Vorbehalten bleibe ein Gesuch auf Reevaluation durch die Industrie. Dies würde eine zusätzliche Prüfung erfordern, schreibt der Bundesrat.
Er weist ferner darauf hin, dass die Substanz in der EU noch bis zum 8. Oktober in Kartoffellagern verwendet werden dürfe. Um Rückstände in später dort gelagerten Kartoffeln zu vermeiden, müssten die Lager anschliessend gründlich gereinigt werden.
Weiter hält der Bundesrat fest, das Produkte mit Chlorpropham für nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender schon heute nicht zugelassen seien. Erkundigt hatte sich Nationalrätin Aline Trede (Grüne/BE).
Chlorpropham ist das wichtigste Keimhemmungsmittel bei Industriekartoffeln am Lager. «Gut die Hälfte der Speisekartoffelernte sind Veredelungskartoffeln», sagte Christine Heller von der Branchenorganisation Swisspatat zu «Schweizer Bauer». «Sie werden mit Chlorpropham behandelt, wenn sie erst ab März verarbeitet werden. Das betrifft ungefähr 20 bis 30 Prozent der Veredelungskartoffeln.»
Andere Keimhemmer mit sicherer Wirkung gibt es für Industriekartoffeln – anders als für Speisekartoffeln – in der Schweiz nicht. Im EU-Raum hingegen schon. Bei der Sortenprüfung werden neue Sorten auf ihre Eignung zur Kaltlagerung geprüft, sagte Heller. Bei den Friteskartoffeln sind noch keine Sorten in Aussicht, die ohne Keimhemmer gelagert werden können. Bei den Chipskartoffeln ist dieser Ansatz aber schon relativ weit entwickelt.
Quelle: Schweizer Bauer