Grundsätzlich sieht die EU-Ökoverordnung eine Kennzeichnungspflicht für denCode der jeweils zuständigen Ökokontrollstelle vor, wenn ein Produkt mit einerökologischen Produktion, beispielsweise auf dem Etikett, beworben wird. Ob dieseVerpflichtung auch für Onlinehändler gilt, ist hingegen umstritten.
Gerade im Obst- und Gemüsebereich wäre eine Kennzeichnungspflicht nichtpraktikabel, da dasselbe Produkt oft von vielen unterschiedlichen Lieferanten undAbpackern stammt und daher der Ökokontrollstellencode variabel auf der Webseiteangegeben werden müsste. Die Gerichte beurteilen diese Frage bislangunterschiedlich, so dass hier für eine grundsätzliche Klärung einehöchstrichterliche Entscheidung abzuwarten ist.
Zuletzt hatte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Biobereich mit der Frageauseinandergesetzt, ob ein Onlinehändler von einer Ökokontrollstelle zertifiziertsein muss, um Bioprodukte vertreiben zu dürfen. Eine entsprechendeAusnahmevorschrift für den stationären Einzelhandel legte der EuGH aber eng ausund bejahte daher eine Zertifizierungspflicht für den Onlinehandel.
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