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Marktzugang für Äpfel nach Indien

Nach einem aktuellen Änderungsentwurf für die indische Pflanzenquarantäne Verordnung
soll zukünftig auch der indische Markt für deutsche Äpfel geöffnet werden.

Voraussetzung für den Export der Äpfel nach Indien ist eine Begasung der Äpfel mit Methylbromid. Alternativ soll auch eine mehrtägige Kältebehandlung auf dem Transportweg zulässig sein, sobald diese Methode bei fünf bis sechs Testlieferungen erfolgreich eingesetzt wurde.

Der Markt soll sowohl für Äpfel aus Deutschland geöffnet werden, als auch für Äpfel aus Österreich, Griechenland, Tschechien und Portugal. Nach einer nationalen Kommentierungsphase bis zum 30.08.2017 wird der Änderungsentwurf an die Welthandelsorganisation (WTO) notifiziert. Voraussichtlich sollen die Änderungen dann Mitte September 2017 in Kraft treten.

Quelle: DFHV aktuell 8/2017

Erscheinungsdatum: