Wettbewerbsrecht in der Lebensmittellieferkette verschärfen
Der DBV wies erneut darauf hin, dass die wirtschaftlichen Risiken in der Lebensmittel-lieferkette ungleichmäßig und zu Lasten der landwirtschaftlichen Erzeuger verteilt seien. Der Preisbildungsprozess ist nach DBV-Einschätzung nicht ausreichend transparent. Auch die bestehenden Missbrauchsregelungen bei der Ausnutzung der Nachfragemacht durch relativ marktmächtige Lebensmitteleinzelhändler erweisen sich dem DBV zufolge immer wieder als unwirksam. Daher muss nach Maßgabe des DBV sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene jede Chance genutzt werden, eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen zulasten der Landwirtschaft zu verhindern.
Auf nationaler Ebene bekräftigte der DBV seine Forderung, mit der anstehenden Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen klarere Grenzen zwischen harten aber marktgerechten Verhandlungen und der missbräuchlichen Ausnutzung konzentrierter Nachfragemacht gerade für den Bereich der Lebensmittellieferkette zu ziehen. Der DBV habe dafür konkrete Vorschläge unterbreitet, insbesondere zum Anzapfverbot sowie zur Entfristung und Ausgestaltung des Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis. Zudem unterstützt der DBV freiwillige Initiativen der Wirtschaft, wie die nationale Dialogplattform zur Umsetzung der „Supply-Chain-Initiative“ der EU, die unter seiner Mitarbeit außergerichtliche Streitbeilegungsinstrumente für die Durchsetzung fairer Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette entwickelt.
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