Maßnahmenpaket zur Absicherung der besonders betroffenen bäuerlichen Familienbetriebe
Zur Abmilderung der größten Schäden werden in Absprache mit dem Finanzministerium Mittel aus dem Katastrophenfonds bereitgestellt. Für die Umsetzung laufen derzeit Gespräche mit dem Finanzministerium, den Interessensvertretern und den Bundesländern.
Als Sofortmaßnahme wird die Stundung der Agrarinvestitionskredite (AIK) ermöglicht. Eine Sonderrichtlinie im Programm Ländliche Entwicklung sieht vor, dass Betriebe im Falle einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage um Ratenstundung und Laufzeitverlängerung eines AIK ansuchen können.
Eine effiziente Unterstützung ermöglicht der neue Investitions-Schwerpunkt im LE-Programm. Vorgesehen sind Förderungen für die Anlage von Erwerbsobstkulturen sowie den Schutz von Obst-und Weinbaukulturen. Diese Maßnahmen werden mit einer Programmänderung weiter ausgebaut. Damit auch kleinere Betriebe profitieren können, wird die Mindestinvestitionsgrenze von 10.000 auf 5.000 Euro gesenkt. Mit der Änderung kommen zum Investitionsprogramm bis 2020 knapp 24 Millionen Euro dazu, unter anderem für Klimawandel-Anpassungsmaßnahmen wie Bewässerung. Die Anfang April eingereichte Programmänderung wird voraussichtlich bereits im Mai von der EU-Kommission genehmigt.
Zudem verwies der Minister auf die erst in der Vorwoche im Ministerrat beschlossene Ernteversicherung für zukünftige Schadensfälle. Damit wird die staatliche Bezuschussung der Versicherungsprämien für Schäden durch Frost, Sturm, Starkregen und Dürre ausgeweitet. Bis 2020 stehen von Bund und Ländern zusätzlich rund 76 Millionen Euro zur Verfügung.
Rupprechter: „Viele geschädigte Betriebe müssen massiv investieren, damit sie überhaupt weiter wirtschaften können. Mit dem Maßnahmenpaket sichern wir ihre Existenz und geben ihnen Hilfe zur Selbsthilfe“.
Quelle: bmlfuw.gv.at