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Bayer CropScience Deutschland in Sonderkulturen sehr gut aufgestellt

2015 war für Bayer ein sehr erfolgreiches Jahr. „Bayer hat seine Marktposition in Deutschland sowohl im Ackerbau als auch bei Sonderkulturen ausgebaut. Wir haben im Marktanteil weiter zugelegt“, sagte der Geschäftsführer von Bayer CropScience Deutschland, Dr. Helmut Schramm, gleich zu Beginn des Jahres-Pressegesprächs des Unternehmens in Deidesheim.

Bayer hat nach der wirtschaftlichen und rechtlichen Trennung von Covestro die Weichen für eine erfolgreiche Entwicklung als Life-Science-Unternehmen gestellt. Der Konzern hat das Portfolio in den vergangenen Jahren deutlich zugunsten der Life Sciences-Bereiche Gesundheit und Agrarwirtschaft weiterentwickelt. Bayer ist nun in einer sehr starken Position, in der es sich ganz auf diese Geschäfte fokussieren kann.
„Ziel der neuen Organisation mit den drei Divisionen Pharmaceuticals, Consumer Health und Crop Science ist es, die strategische Ausrichtung von Bayer als führendem Life-Science-Unternehmen weiter zu etablieren und uns mit noch mehr Innovationskraft, einer Stärkung der Kundenorientierung und ausgeprägter Geschäftsprozess-Exzellenz gegenüber dem Wettbewerb noch schlagkräftiger aufzustellen.“, sagte Dr. Schramm.

Die Kernaufgabe der Landwirtschaft ist nach wie vor die Produktion von Nahrungsmitteln in ausreichender Menge mit hohen Qualitäten. Und das zu bezahlbaren Preisen. Dies unterstützt Bayer aktiv mit seinen Innovationen. Extensivierung ist kein probates Mittel, den globalen Herausforderungen zu begegnen.

Der Pflanzenschutzbranche, aber auch der gesamten Landwirtschaft, bereitet die restriktive Zulassungspraxis große Probleme. “Den deutschen Landwirten fällt die wirksame Bekämpfung von Schadinsekten und Pflanzenkrankheiten wegen fehlender Produktzulassungen immer schwerer“, brachte Dr. Schramm die zunehmend prekäre Situation auf den Punkt.

Obwohl die Regulierung von Pflanzenschutzmitteln in Europa bisher schon einem der strengsten Zulassungsverfahren der Welt unterliegt, erfolgte mit der EU Pflanzenschutzverordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine weitere, sehr deutliche Verschärfung. Nach dieser Verordnung dürfen bestimmte Pflanzenschutz-Wirkstoffe bereits dann nicht mehr zugelassen werden, wenn sie bereits in konzentrierter Form ungünstige Eigenschaften aufweisen. Für den Pflanzenschutz bedeutet die Einführung dieser Ausschlusskriterien („cut-offs“) eine Abkehr von der bislang praktizierten wissenschaftlichen Risikobewertung hin zu einer rein theoretischen Gefahrenbetrachtung. Hinzu kommt die vergleichende Bewertung von Pflanzenschutzmitteln, wodurch registrierte und somit sichere Pflanzenschutzmittel, die „zu ersetzende Wirkstoffe“ enthalten, dem Markt entzogen werden.

Als ein Beispiel für eine realitätsferne Zulassungspraxis zog Dr. Schramm die EFSA-Leitlinie zur Risikobewertung für Bienen, das sogenannte Bee Guidance Document, heran. Um eine einzige Feldstudie nach den Vorstellungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchzuführen, bräuchte es ein Versuchsareal von 448 Quadratkilometern. Das entspricht einer Fläche, die fast doppelt so groß ist wie Frankfurt am Main oder etwa halb so groß wie Berlin.
Auch die Hoffnungen in die zonale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wurden bisher enttäuscht. Es fehlt weiterhin an Harmonisierungsschritten und die Abstimmung zwischen den Zulassungsbehörden der Mitgliedsstaaten funktioniert noch nicht.

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Erscheinungsdatum: