Fachbeirat Obst, Gemüse, Kartoffeln beschließt Revisionen 2016
Unangekündigte Kontrollen für Großhandelsunternehmen und Erzeuger
Ab dem kommenden Jahr erfolgen die Kontrollen bei Großhandelsunternehmen unangekündigt. Dabei haben die Unternehmen die Wahl, ob die Überprüfung in Form eines unangekündigten oder eines angekündigten Systemaudits erfolgt. Im zweiten Fall wird zwischen den angekündigten Systemaudits zusätzlich ein unangekündigtes Spotaudit mit Fokus auf die Produktionsprozesse durchgeführt.
Auch bei Erzeugerbetrieben, die nach dem Standard Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifiziert sind, werden ab 2016 unangekündigte Audits eingeführt. Damit gilt für sie künftig die gleiche Vorgehensweise wie für QS-GAP zertifizierte Betriebe: zusätzlich zu den, angekündigten Systemaudits werden bei 10 % der Betriebe unangekündigte Spotaudits durchgeführt.
Strengere Regeln bei der Laboranerkennung
Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 werden zudem Änderungen am Bewertungssystem des Laborkompetenztests und bei der Laboranerkennung vorgenommen. Mit dem überarbeiteten Bewertungssystem wird durch eine Änderung bei der Punktevergabe unmittelbarer auf das Auftreten von Fehlern und die Fehlerhäufigkeit reagiert. Die Labore mit einem niedrigen Punktestand werden darüber hinaus einer häufigeren Kontrolle unterzogen.
Weitere Revisionen wurden für die Leitfäden Erzeugung/QS-GAP, Großhandel/Logistik und Rückstandsmonitoring beschlossen. Vor der eigentlichen Veröffentlichung der Leitfäden Ende des Jahres wird – wie in den Vorjahren – eine Kommentierungsphase stattfinden. Ab Mitte Oktober 2015 können die überarbeiteten Leitfäden unter www.q-s.de einsehen und über ein Onlineformular Anregungen und Vorschläge eingereicht werden.
Quelle: www.q-s.de