Bußgeldern gegen Anbieter von Containertransporten
Bei der Unternehmensvereinigung handelt es sich um die Fachgruppe Containerverkehre der deutschen Seehäfen e.V. (FCDS), Bremen, die Interessenvertretung der Containertransport-Unternehmen der deutschen Seehafenverkehrswirtschaft. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um folgende Mitgliedsunternehmen der FCDS: CTD Container-Transport-Dienst GmbH, Hamburg, EKB Container Logistik GmbH & Co. KG, Bremen, Eurogate Intermodal GmbH, Hamburg, GCD Glomb Container Dienst GmbH, Bremerhaven, Heinrich Langhorst GmbH & Co. KG, Bremen, Kurt Kluxen Spedition KG, Hamburg, und die Walter Lauk Containerspedition GmbH, Hamburg.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, im Gespräch © Bundeskartellamt
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Unternehmen hatten das gemeinsame Grundverständnis, dass Kostensteigerungen, mit denen die Containertransport-Branche konfrontiert wurde, möglichst weitgehend an die Kunden weitergereicht werden sollten. Zu diesem Zweck wurden regelmäßig mögliche Reaktionen auf verschiedene Kostensteigerungen diskutiert und untereinander abgestimmt. Hinweise auf erste Verstöße gehen bis in das Jahr 2001 zurück. In einzelnen Jahren kam es zu einer Verständigung über prozentuale Erhöhungssätze der Frachtraten. Die Unternehmen verständigten sich darüber hinaus in verschiedenen Jahren über die Einführung beziehungsweise die Erhöhung diverser Zuschläge zur Grundfracht, wie einen Dieselpreiszuschlag oder einen Mautzuschlag, verschiedene Nebenkosten, gegenseitige Verrechnungssätze im Falle der Kollegenbeauftragung sowie zuletzt im Jahre 2014 den sog. „Stauzuschlag Hamburg.“"
Zu den verbotenen Verhaltensweisen der Unternehmen kam es im Rahmen von Mitgliederversammlungen sowie sonstigen Kontakten zwischen den FCDS-Mitgliedern. Nicht alle FCDS-Mitgliedsunternehmen waren während des gesamten Verstoßzeitraums und bezüglich aller Aspekte des vorgeworfenen Verhaltens beteiligt.
Quelle: www.bundeskartellamt.de