Gesetzlicher Wegwerfstopp für Supermärkte bleibt notwendig

Am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag kippte Frank­reichs Ver­fas­sungs­ge­richt den gesetz­li­chen Weg­werf­stopp für Super­märkte, der erst im Mai die Natio­nal­ver­samm­lung pas­siert hatte. Das Gesetz war Teil des umfang­rei­chen Geset­zes­pa­kets für die fran­zö­si­sche Ener­gie­wende. Ers­ten Ver­laut­ba­rungen zufolge strebt die fran­zö­si­sche Umwelt­mi­nis­te­rin Ségolène Royale nun an, den Han­del für frei­wil­lige Selbst­ver­pflich­tun­gen zu gewinnen.

Der Spre­cher der Kam­pa­gne 'Leere Tonne', Valen­tin Thurn sagte dazu: „Wir blei­ben bei unse­rer For­de­rung nach einer gesetz­li­chen Rege­lung gegen die Lebens­mit­tel­ver­schwen­dung. Solange der Ein­zel­han­del auf der Basis der Frei­wil­lig­keit Ein­zel­maß­nah­men ergreift, ändert sich nichts Sub­stan­zi­el­les an der Situa­tion. Schon jetzt begrün­den die ein­zel­nen Händ­ler ihr Über­an­ge­bot bis zum Laden­schluss mit dem Blick auf die Kon­kur­renz – das lässt sich nur durch ver­bind­li­che Regeln für alle verändern.“

Die Kam­pa­gne Leere Tonne, die erst mit Beginn der Som­mer­pause star­tete, konnte in weni­ger als zwei Mona­ten 25.000 Unter­zeich­ne­rin­nen und Unter­zeich­ner gewin­nen. Thurn: „Ein ech­ter Pio­nier bei den stren­gen Vor­ga­ben für die Super­märkte ist die bel­gi­sche Stadt Her­s­tal. Sie knüpfte schon 2013 die lokale Betriebs­ge­neh­mi­gung der Märkte an den Nach­weis der erfolg­rei­chen Abgabe unver­kauf­ter aber noch ver­zehr­ba­rer Lebens­mit­tel. Nach einem hal­ben Jahr guter Erfah­run­gen beschloss der ganze Lan­des­teil Wal­lo­nien im Mai 2014, das zum Gesetz zu machen.“

Louise Duhan von der Slow Food Youth ergänzte: „Ein gesetz­li­cher Weg­werf­stopp ist ein not­wen­di­ger ers­ter Schritt. Letzt­lich kom­men wir aber nicht darum herum, über die Hin­ter­gründe der Verschwen­dung zu spre­chen. Dabei geht es um die Über­pro­duk­tion und die zu nied­ri­gen Erzeuger-Preise. Wir brau­chen die Agrar­wende und einen ande­ren Aus­tausch von Produzierenden, Han­del sowie Kon­su­men­tin­nen und Konsumenten.

In Frank­reich hatte das Ver­fas­sungs­ge­richt vor allem kri­ti­siert, dass im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren meh­rere Ergänzungs-Anträge for­mal feh­ler­haft waren; sie hät­ten teil­weise nicht den direk­ten Bezug zu den Zie­len des Energiewende-Gesetzes.

Quelle: www.leeretonne.de

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