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Güterschienenverkehr:

Kartellbußen für Schenker und Express Interfracht

Geldbußen in Höhe von 31,8 Mio. Euro hat die Europäische Kommission heute (Mittwoch) für Schenker, eine Tochter der Deutschen Bahn, und in Höhe von 17,4 Mio. Euro für Express Interfracht, ein Teil der Österreichischen Bundesbahnen, verhängt.

Die Unternehmen haben durch ihre Beteiligung an einem Kartell gegen das EU-Kartellrecht auf dem Markt für sogenannte "Ganzzugladungen" verstoßen. Sie trafen Preisabsprachen und teilten ihre Kunden für ihre "Balkantrain-" und "Soptrain-"Dienstleistungen in Europa für fast acht Jahre auf.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: "Ich finde es sehr enttäuschend, dass ein Projekt zur Verbesserung der Transporteffizienz und zur Förderung eines umweltfreundlichen Gütertransports durch ein Kartell beeinträchtigt wurde. Die Europäische Union braucht Güterschienenverkehrsmärkte, um auf der Grundlage eines wirksamen Wettbewerbs effizient zu funktionieren und nicht von den Einzelinteressen zulasten der Kunden gelenkt zu werden."

Bei "Ganzzugladungen" handelt es sich um ein Güterbeförderungssystem von einem Knotenpunkt zum anderen, ohne dass die Wagons aufgeteilt oder zwischendurch abgestellt werden. Dies spart Zeit und Geld für Kunden aus einer Vielzahl von Branchen, insbesondere aber jenen, in denen Güter mit großem Volumen zu befördern sind. Ganzzugladungen sind grundsätzlich wirtschaftlich effizienter als der herkömmliche Güterschienentransport, vor allem bei der Beförderung eines einzigen Guts.

Kühne+Nagel aus der Schweiz, das eines der größten Transport- und Logistikunternehmen in Europa ist, beteiligte sich ebenfalls am Kartell, wurde aber mit keiner Geldbuße belegt, da das Unternehmen aufgrund der Bekanntgabe des Kartells unter die Kronzeugenregelung der Kommission von 2006 fiel. Express Interfracht und Schenker erhielten nach der Kronzeugenregelung Geldbußenermäßigungen, weil sie bei der Untersuchung mit der Kommission kooperiert hatten. Da alle drei Unternehmen einem Vergleich mit der Kommission zustimmten, wurde ihre Geldbuße um weitere 10 Prozent reduziert.

Die unter das Kartell fallenden Ganzzugladungen, d. h. der "Balkantrain" und der "Soptrain" wurden gemeinsam von Kühne+Nagel, Express Interfracht und Schenker betrieben. Der "Balkantrain" gewährleistet die Verbindung zwischen West- und Mitteleuropa und Südosteuropa. Der "Soptrain" verbindet Mitteleuropa mit Rumänien.

Quelle: ec.europa.eu
Erscheinungsdatum: