Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass Holzpaletten von den Wiederverwendungsvorschriften der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) ausgenommen sind.
In dieser Woche veröffentlichte Leitlinien bestätigen, dass Holzpaletten, die aktiv für Importe und Exporte genutzt werden, von den Wiederverwendungsverpflichtungen ausgenommen sind. Auch maßgefertigte Transportverpackungen, einschließlich Holzpaletten und Kisten, sind davon ausgenommen.
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Die Ausnahmeregelung gilt sowohl für den Handel innerhalb der EU als auch für internationale Lieferketten und stellt sicher, dass die Verwendung von Paletten durch die Verordnung nicht eingeschränkt wird. Die EU ist einer der weltweit größten Importmärkte, und der Warenverkehr innerhalb der Union ist auf Transportverpackungen wie Paletten angewiesen.
Vertreter der Industrie hatten Bedenken hinsichtlich der möglichen Auswirkungen von Wiederverwendungsanforderungen auf Palettensysteme im globalen Handel geäußert. Die Klarstellung bestätigt, dass Holzpaletten weiterhin ohne zusätzliche Wiederverwendungsverpflichtungen im Rahmen der PPWR verwendet werden können.
Die Entscheidung umfasst auch maßgeschneiderte Transportverpackungen und unterstützt damit die weitere Nutzung maßgeschneiderter Palettensysteme in den gesamten Lieferketten.
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