Die Europäische Kommission hat wichtige Änderungen der Rückstandshöchstgehalte (MRL) verschiedener Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln verabschiedet. Es handelt sich um ein neues Regelwerk in der Verordnung (EU) 2026/215, die am 30. Januar 2026 veröffentlicht wurde. Damit werden die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 angepasst. Die Änderungen betreffen Dimoxystrobin, Ethefon und Propamocarb.
Die Vorschriften treten am 19. August 2026 in Kraft. Sie haben unmittelbare Auswirkungen auf den Handel mit Obst, Gemüse, Getreide und Produkten tierischen Ursprungs in der gesamten EU.
Eine der einschneidendsten Maßnahmen ist, dass das Fungizid Dimoxystrobin in der Praxis fast vollständig verschwindet. Nachdem bereits 2023 beschlossen wurde, die Zulassung als Wirkstoff nicht zu verlängern, streicht Brüssel nun auch die zuvor festgelegten Rückstandsgrenzwerte. Das bedeutet, dass Produkte die Nachweisgrenze einhalten müssen: den niedrigsten Wert, den Labore messen können. In der Praxis bedeutet dies: Wird etwas Messbares über diesem Mindestgrenzwert gefunden, kann dies zur Ablehnung einer Charge führen. Dies zwingt Erzeuger und Lieferketten, die nach Europa exportieren, dazu, das Mittel aus ihrer Anbau- und Lieferkette zu entfernen.
Bei Ethephon, dessen Verwendung verlängert wurde, resultieren die Änderungen aus einer neuen wissenschaftlichen Bewertung der EFSA. Ethephon ist ein Wachstumsregulator, der zur Beschleunigung der Reifung und zur Verbesserung der Fruchtfarbe, insbesondere bei Zitrusfrüchten, eingesetzt wird. Die EFSA schlug vor, die zulässige Tagesdosis von 0,03 auf 0,02 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag zu senken.
Auf dieser Grundlage wurden viele MRL-Werte überprüft:
- Äpfel: Der Höchstwert wird gesenkt, da die Gefahr besteht, dass die akute Referenzdosis überschritten wird.
- Heidelbeeren: Der Grenzwert wird auf das minimal messbare Niveau gesenkt.
- Ananas: Der MRL-Wert wird gesenkt.
- Walnüsse: Der derzeitige Wert bleibt unverändert.
- Birnen, Trauben: Die aktuellen Werte bleiben vorläufig gültig. Sie werden jedoch innerhalb von zwei Jahren überprüft, sobald neue Daten vorliegen.
Für das Fungizid Propamocarb warnte die EFSA, dass ein Risiko bei Salat nicht ausgeschlossen werden könne. Daher senkt die neue Verordnung den Höchstwert für diese Kulturpflanze. Dabei wurde von Anbaumethoden ausgegangen, die als sicherer gelten.
Die Kommission hat eine Übergangsfrist vorgesehen, damit sich Erzeuger, Lebensmittelunternehmen und exportierende Drittländer anpassen können. Produkte, die vor dem 19. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, können grundsätzlich noch unter die alten Vorschriften fallen. Es gibt drei Ausnahmen: Ethephon in Äpfeln und Heidelbeeren sowie Propamocarb in Salat.
Die Entscheidung wurde nach Konsultation des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel getroffen. Auch die Handelspartner der EU wurden über die Welthandelsorganisation informiert. Exporteure aus Ländern außerhalb der EU müssen Behandlungen besser planen und vor dem Versand zusätzliche Laborkontrollen durchführen.
Mit dieser Aktualisierung verschärft Brüssel die europäische Überwachung von Rückständen von Pflanzenschutzmitteln weiter. Die gesetzlichen Grenzwerte werden stärker an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst, wobei ein hoher Verbraucherschutz im Vordergrund steht.
Quelle: eur-lex.europa.eu