Am 21. Januar soll das Europäische Parlament in Straßburg über einen Vorschlag abstimmen, das Handelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur dem Gerichtshof der Europäischen Union zur rechtlichen Begutachtung vorzulegen. Wird der Beschluss angenommen, würde das Ratifizierungsverfahren bis zur Stellungnahme des Gerichtshofs ausgesetzt, wobei möglicherweise bestimmte Bestimmungen des Abkommens geändert werden müssten.
Diese Initiative kommt zu einem Zeitpunkt, da die Abgeordneten besorgt sind über die mögliche vorläufige Anwendung des Abkommens durch die Kommission, wodurch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente umgangen werden könnten. Die Kommission hat jedoch erklärt, dass eine solche Anwendung nicht automatisch erfolgen würde.
Es ist der zweite Versuch des Parlaments, das Abkommen rechtlich anzufechten, nachdem ein erster Vorstoß im Herbst für unzulässig erklärt worden war, da zu diesem Zeitpunkt noch keine formelle Zustimmung der Mitgliedstaaten vorlag, die inzwischen jedoch erfolgt ist.
In der Erklärung wird insbesondere der Gerichtshof aufgefordert, die Vereinbarkeit bestimmter Handelsklauseln mit den europäischen Verträgen zu prüfen, insbesondere solcher, die die Fähigkeit der EU zur Anhebung ihrer Umwelt- und Gesundheitsstandards einschränken könnten. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Abkommen als „gemischtes" Abkommen zu behandeln ist, das sowohl der Zustimmung der europäischen Institutionen als auch der Mitgliedstaaten bedarf.
Quelle: euractiv.de