Die französische Wettbewerbsbehörde hat zwei Transaktionen im Agrarsektor ohne Auflagen genehmigt. Die Entscheidungen betreffen die Gründung eines Joint Ventures zwischen Greenyard und Eureden sowie den Zusammenschluss der landwirtschaftlichen Genossenschaften Terres du Sud und Vivadour.
Die erste Transaktion betrifft ein Joint Venture zwischen dem belgischen Unternehmen Greenyard und der französischen Genossenschaftsgruppe Eureden. Das Joint Venture wird ausgewählte Aktivitäten im Zusammenhang mit der Produktion und Vermarktung von Tiefkühlgemüse und Tiefkühlfertiggerichten auf Gemüsebasis zusammenführen. Die Transaktion wurde der Autorité de la concurrence am 9. Dezember 2025 offiziell gemeldet, nachdem die Europäische Kommission beschlossen hatte, ihre Prüfung an die französische Behörde zu verweisen.
© Greenyard
Die zweite Transaktion betrifft die Fusion der Genossenschaften Terres du Sud und Vivadour, die am 16. Dezember 2025 angemeldet wurde.
In ihren Entscheidungen kam die Autorité zu dem Schluss, dass keine der beiden Transaktionen den Marktzugang für Landwirte einschränken oder zu höheren Preisen für die betroffenen Produkte für französische Kunden und Verbraucher führen dürfte. Daher wurden beide Transaktionen ohne Auflagen genehmigt.
Die Behörde gab an, dass die Prüfungen in weniger als sechs Wochen nach der Anmeldung abgeschlossen wurden. Dieser Zeitrahmen spiegelte die vorbereitenden Gespräche wider, die während der Voranmeldungsphase geführt wurden und es ermöglichten, potenzielle Auswirkungen auf den Wettbewerb im Voraus zu bewerten.
Mit diesen Entscheidungen bekräftigte die Autorité ihren Ansatz zur Fusionskontrolle im Agrarsektor, bei dem der Schwerpunkt auf der Bewertung der Auswirkungen auf die vorgelagerte landwirtschaftliche Tätigkeit liegt, während gleichzeitig die potenziellen Auswirkungen auf die nachgelagerten Märkte und die Verbraucherpreise untersucht werden.
Weitere Informationen:
Autorité de la concurrence
Tel: +33 1 55 04 00 00
www.autoritedelaconcurrence.fr