Die Europäische Kommission erwägt eine tiefgreifende Reform der Vorschriften für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Laut einem durchgesickerten Entwurf, der der Nachrichtenseite Euractiv vorliegt, könnten Wirkstoffe künftig ohne festgelegtes Ablaufdatum zugelassen werden. Derzeit gilt in der Regel eine maximale Zulassungsdauer von zehn bis fünfzehn Jahren. Nur für Mittel, die als gefährlich eingestuft sind oder auf der Liste der „Ersatzkandidaten" stehen, bleibt ein Ablaufdatum obligatorisch. Auch in Notfällen, in denen ein Stoff zur Bekämpfung einer ernsthaften Bedrohung benötigt wird und keine vernünftige Alternative zur Verfügung steht, gilt eine Ausnahme.
Dieser Kurswechsel fügt sich in die umfassenderen Bemühungen Brüssels zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften ein. Ein wichtiger Grundsatz dabei lautet: kein Verbot ohne praktikable Alternative.
Auffällig ist auch der Vorschlag, strenger gegen den Import von Produkten vorzugehen, die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthalten, die innerhalb der EU nicht zugelassen sind. Die derzeitigen Importtoleranzen für solche Stoffe würden wegfallen, sodass künftig eine einheitliche Linie verfolgt wird: Was hier verboten ist, darf auch nicht durch die Hintertür auf unseren Tellern landen.
Darüber hinaus möchte die Kommission den Zugang zu biologischen Pflanzenschutzmitteln – Mitteln natürlichen Ursprungs oder mit geringem Risiko – beschleunigen. Dazu wird eine vorübergehende Zulassung in Betracht gezogen, die, sobald alle Bedingungen erfüllt sind, in eine endgültige Zulassung umgewandelt wird. Um den Prozess reibungsloser zu gestalten, wird auch daran gearbeitet, die Entscheidungen der Mitgliedstaaten untereinander automatisch anzuerkennen, insbesondere wenn es sich um Produkte mit geringem Risiko oder Mittel zur biologischen Schädlingsbekämpfung handelt und eine Entscheidung zu lange auf sich warten lässt.