Melden Sie sich für unseren täglichen Newsletter an um immer auf dem neusten Stand zu bleiben!

Anmelden Ich bin bereits angemeldet

Sie haben eine Software (Adblocker) installiert, der unsere Werbung blockiert.

Da wir die Nachrichten kostenlos zur Verfügung stellen, sind wir auf die Einnahmen aus unseren Werbebannern angewiesen. Bitte deaktivieren Sie daher Ihren Adblocker und laden Sie die Seite neu, um diese Seite weiter zu nutzen.

Klicken Sie hier für eine Anleitung zum Deaktivieren Ihres Adblockers.

Sign up for our daily Newsletter and stay up to date with all the latest news!

Abonnieren I am already a subscriber

EU senkt Zölle für Obst und Gemüse aus der Ukraine

Der Rat der Europäischen Union hat einen Beschluss gefasst, in dem die Position der EU im Assoziationsausschuss EU-Ukraine (in der Handelsformation) hinsichtlich der Senkung oder Abschaffung von Zöllen auf eine Reihe von Agrar- und Lebensmittelprodukten, darunter frisches Obst und Gemüse, dargelegt wird.

Dieser Schritt folgt auf eine vorläufige Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der Ukraine vom 30. Juni 2025 zur Überprüfung der vertieften und umfassenden Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine (DCFTA). Ziel ist es, im Rahmen des umfassenderen EU-Beitrittsprozesses der Ukraine einen langfristigen, auf Gegenseitigkeit beruhenden Handelsrahmen zu schaffen.

© EU Commission
Lars Løkke Rasmussen, Außenminister von Dänemark

Laut Lars Løkke Rasmussen, Außenminister Dänemarks, „bekräftigt die heutige Entscheidung die unerschütterliche und vielschichtige Unterstützung der EU für die Ukraine nach drei Jahren unprovozierter und ungerechtfertigter militärischer Aggression Russlands. Wir helfen der Ukraine militärisch und finanziell, aber wir müssen ihr auch durch die Förderung der Handelsliberalisierung helfen. Sowohl die EU als auch die Ukraine werden von der Abschaffung der Zölle profitieren, was zu anhaltender wirtschaftlicher Stabilität, dauerhaften Handelsbeziehungen und einer weiteren Integration der Ukraine in die Union führen wird."

Der Beschluss des Rates soll den Handel zwischen der EU und der Ukraine ankurbeln und gleichzeitig sicherstellen, dass der Marktzugang der Ukraine an die schrittweise Angleichung an die EU-Standards in den Bereichen Tierschutz, Pestizideinsatz und Tierarzneimittel geknüpft ist.

Der Rahmen umfasst Schutzmechanismen, die es beiden Seiten ermöglichen, im Falle von Marktstörungen zu reagieren. Der Zugang für sensible Agrarerzeugnisse wie Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig bleibt begrenzt und wird schrittweise eingeführt. Eine vollständige Liberalisierung wird nur für nicht sensible Erzeugnisse wie Milch und Milcherzeugnisse in Betracht gezogen.

Im Anschluss an den Beschluss des Rates wird die Maßnahme vom Assoziationsausschuss EU-Ukraine in seiner Zusammensetzung „Handel" im Rahmen des Überprüfungsprozesses gemäß Artikel 29 Absatz 4 des Assoziierungsabkommens EU-Ukraine offiziell angenommen. Ziel dieses Prozesses ist es, die Abschaffung der Zölle im bilateralen Handel zu beschleunigen und auszuweiten.

Das 2014 unterzeichnete und seit September 2017 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine zielt darauf ab, die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu stärken und gleichzeitig eine engere Angleichung zwischen der Ukraine und der EU zu fördern. Die DCFTA, der wirtschaftliche Teil des Abkommens, bildet den Rahmen für die Modernisierung des Handels- und Wirtschaftssystems der Ukraine.

Seit der vollständigen Invasion Russlands in der Ukraine hat die EU Handelserleichterungen und autonome Handelsmaßnahmen gewährt, die einen breiten Marktzugang ermöglichen. Diese Maßnahmen wurden 2023 und 2024 verlängert, laufen jedoch am 6. Juni 2025 aus.

Weitere Informationen:
Maria Daniela Lenzu
Europäische Kommission
Tel: +32 2 281 21 46
[email protected]
www.consilium.europa.eu

Erscheinungsdatum:

Verwandte Artikel → See More