Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) unterstützt ausdrücklich die geplante Verlängerung der bisherigen 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter auf 90 Tage, mahnt jedoch rechtssichere Rahmenbedingungen an. "Kritisch sehen wir insbesondere die weiterhin unklare Definition des Merkmals der 'Nichtberufsmäßigkeit', die für Betriebe erhebliche Haftungsrisiken mit sich bringt", so der Verband in einem Statement.
Kurzfristige Beschäftigung: Nachbesserungen nötig
"Außerdem sprechen wir uns gegen die Beschränkung auf Obst-, Gemüse- und Weinbaubetriebe sowie auf den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober aus. Viele Gartenbauunternehmen sind auch außerhalb dieser Sparten und Zeiträume auf kurzfristige Beschäftigte angewiesen. Nicht zuletzt fordern wir eine Prüfung zur Ausweitung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten", heißt es weiter.
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