Melden Sie sich für unseren täglichen Newsletter an um immer auf dem neusten Stand zu bleiben!

Anmelden Ich bin bereits angemeldet

Sie haben eine Software (Adblocker) installiert, der unsere Werbung blockiert.

Da wir die Nachrichten kostenlos zur Verfügung stellen, sind wir auf die Einnahmen aus unseren Werbebannern angewiesen. Bitte deaktivieren Sie daher Ihren Adblocker und laden Sie die Seite neu, um diese Seite weiter zu nutzen.

Klicken Sie hier für eine Anleitung zum Deaktivieren Ihres Adblockers.

Sign up for our daily Newsletter and stay up to date with all the latest news!

Abonnieren I am already a subscriber
Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer:

"Mindestlohnausnahmen für Saisonkräfte zwingend erforderlich"

Die Arbeitgebervereinigung im Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV-Arbeitgebervereinigung) und der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer reagieren höchst enttäuscht und zugleich besorgt auf das bekannt gegebene Prüfungsergebnis des Bundeslandwirtschaftsministeriums, nach dem aus rechtlichen Gründen bei Saisonarbeitern keine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn möglich sein soll.

„Die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 EUR ab dem 1. Januar 2026 und auf
14,60 EUR ab dem 1. Januar 2027 sind für viele Betriebe im rheinischen Obst- und Gemüsebau schlicht und ergreifend nicht mehr tragbar", stellt Johannes Brünker, Vorsitzender der RLV-Arbeitgebervereinigung fest. „Wir teilen die Auffassung des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, dass aus koalitionstaktischen Gründen rechtliche Bedenken vorgeschoben werden, um Ausnahmen beim Mindestlohn für saisonale Beschäftigte zu verhindern. Der Selbstversorgungsgrad in Deutschland bei Obst und Gemüse werde dadurch weiter abnehmen." Laut Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BLE) lag der Selbstversorgungsgrad im Jahr 2022 bei Gemüse bei 36 Prozent, bei Obst nur noch bei 23 Prozent.

Georg Boekels, Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, betont: „Wir kommen an einer Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte nicht vorbei, wenn wir auch weiterhin Obst und Gemüse aus Deutschland haben möchten. Ansonsten werden diese Kulturen ins benachbarte europäische Ausland abwandern, und zwar in Länder, in denen der Mindestlohn schon jetzt teilweise sehr deutlich unter dem deutschen Mindestlohn liegt. In Polen liege der gesetzliche Mindestlohn derzeit bei 7,08 EUR, in Spanien bei 8,37 EUR, in Frankreich bei 11,88 EUR und in Griechenland bei 5,60 EUR. In Italien gebe es gar keinen Mindestlohn", so Boekels.

„Die Bundesregierung muss daher im Zweifel auch mit Blick auf den Mindestlohn in anderen europäischen Staaten prüfen, welche Erleichterungen im Bereich des Mindestlohns bei Saisonkräften denkbar sind. Schließlich gab es bei der Einführung des Mindestlohns die verschiedensten Ausnahmen, die mit den geltenden rechtlichen Vorgaben vereinbar waren", machen Brünker und Boekels ihre Kritik an der aktuellen Rechtsauffassung deutlich. Die beiden Verbandsvertreter sind sich darin einig: Die Politik in Deutschland muss sich der Sorgen und Nöte der Obst- und Gemüsebauern annehmen und endlich handeln. Daher fordern die Verbände sowohl Erleichterungen bei der Anwerbung von Arbeitskräften aus nicht EU-Staaten als auch ein sachgerechtes Vorgehen beim Mindestlohn. „Ansonsten haben Sonderkulturbetriebe in Deutschland keine Chance zu überleben und viele Hoftore werden sich für immer schließen", stellen Boekels und Brünker übereinstimmend fest.

Quelle: RLV

Titelbild: © RLV

Erscheinungsdatum: