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Italienischer Verband der Pilzerzeuger

"Ausnahmen vom Verbot von Einweg-Plastikverpackungen für Pilze erforderlich"

Bis zu 98 Prozent der in Europa konsumierten Pilze stammen von europäischen Produzenten. Die Einführung der neuen EU-Verordnung 2025/40, die strenge Beschränkungen für die Verwendung von Einweg-Plastikverpackungen vorsieht, gefährdet jedoch die Vermarktung dieses empfindlichen Produkts erheblich.

Pilze, und damit auch Champignons, sind sehr verderblich und empfindlich gegenüber äußeren Einflüssen. Aufgrund ihres hohen Wassergehalts von mehr als 90 Prozent trocknen sie schnell aus und verlieren rasch an Qualität. Außerdem sind sie anfällig für Schäden wie Druckstellen und Risse, was sich negativ auf die Möglichkeit der Vermarktung auswirkt.

Andrea Prando, Präsident des italienischen Verbandes der Pilzerzeuger

Derzeit sind Kunststoffschalen mit Stretchfolie die effektivste Methode, um Qualität und Haltbarkeit zu gewährleisten. Diese Verpackung bietet mehrere Vorteile: Sie verhindert das Austrocknen; sie schützt vor Beschädigungen und Verunreinigungen und gewährleistet so die Hygiene; sie verlängert die Haltbarkeit und reduziert folglich die Lebensmittelverschwendung.

Eine Studie des französischen Technischen Zentrums für Obst und Gemüse (Ctifl) aus dem Jahr 2020 hat gezeigt, dass Champignons ohne Schutzfolie bereits nach 35 Stunden erheblich verderben, während die Kunststoffverpackung den Zeitpunkt des Verderbens auf 53 Stunden hinauszögert. Auch die Universität Padua bestätigte diese Ergebnisse und machte deutlich, dass ein Verbot von Plastikverpackungen zu mehr Abfall und minderwertigeren Produkten für die Verbraucher führt.

Auswirkungen der EU-Verordnung 2025/40
Die neue Verordnung zielt darauf ab, die Verwendung von Plastik in Lebensmittelverpackungen zu reduzieren. Zu den Maßnahmen gehören ein Verbot von Einwegplastik für bestimmtes frisches Obst und Gemüse, die Forderung nach mehr Wiederverwendung und Recycling sowie strenge Anforderungen an das Design von Verpackungen.

Diese Maßnahmen verringern zwar die Umweltauswirkungen, berücksichtigen aber nicht die besonderen Bedürfnisse empfindlicher Produkte wie Pilze. Alternativen wie Karton oder Holz schützen das Produkt weniger effektiv und sind mit höheren Produktionskosten verbunden. Außerdem gibt es noch keine geeignete Alternative zur Stretchfolie, die das gleiche Maß an Schutz und Frische gewährleistet.

Antrag zur Ausnahmeregelung
Die europäische Gruppe der Pilzerzeuger GEPC, die elf nationale Organisationen vertritt, hat bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung für Pilze eingereicht. Dieser Antrag stützt sich auf drei Punkte:

  1. Erhaltung der Qualität und Lebensmittelsicherheit: Ohne geeignete Verpackung verdirbt das Produkt schneller, was zu Problemen in der Lieferkette führt.
  2. Mangel an kurzfristigen nachhaltigen Alternativen: Derzeit bietet keine Alternative den gleichen Schutz und die gleiche Frische.
  3. Verringerung der Lebensmittelverschwendung: Die derzeitige Verpackungsmethode trägt zur Verringerung der Verschwendung bei, was im Einklang mit den EU-Umweltzielen steht.

Der italienische Verband der Pilzerzeuger, der der GEPC angehört, unterstützt diese Initiative voll und ganz. Vorsitzender Andrea Prando: "Eine strikte Anwendung der neuen Vorschriften könnte dem Sektor ernsthaft schaden. Wir fordern die europäischen und italienischen Behörden auf, die besonderen Bedingungen der Pilzvermarktung zu berücksichtigen und mit dem Sektor zusammenzuarbeiten, um nachhaltige Strategien zu finden, die die Qualität nicht beeinträchtigen."

"Die Einführung der EU-Verordnung 2025/40 ist ein wichtiger Schritt hin zu umweltfreundlicheren Verpackungen", sagt Prando abschließend. "Die Vorschriften sollten jedoch nicht auf Kosten von extrem empfindlichen Produkten wie Pilzen gehen. Ein vollständiges Verbot von Einwegplastik könnte den europäischen Pilzsektor unter Druck setzen, den Abfall erhöhen und die Verfügbarkeit von Qualitätsprodukten verringern. Wir haben dieses Thema bereits bei den zuständigen italienischen Ministerien und über die GEPC angesprochen, um eine angemessene Lösung zu finden."

Weitere Informationen
AIF - Associazione italiana Fungicoltori
Via Torricelli, 71/A
37100 Verona, Italien
Tel: +39 045 952058
[email protected]
www.fun.go.it