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Deutscher Fruchthandelsverband e.V.

Erste Sitzung der Arbeitsgruppe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

„Die Anforderungen durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betreffen unsere Mitgliedsunternehmen in unterschiedlicher Weise“, so RA Henning Kleinespel, stellvertretender Geschäftsführer des DFHV. Umso wichtiger sei es, sich über in der Praxis entstehende Probleme auszutauschen. Aus diesem Grunde habe der DFHV eine eigene Arbeitsgruppe zum Gesetz eingerichtet. Auf der ersten Sitzung der Gruppe Ende August sei es vor allem um einen Informationsaustausch über die Handreichungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Umsetzung des Gesetzes gegangen. Die nun veröffentlichten Handreichungen machten die Umsetzung nicht leichter; das zeigten alleine die Kommentare von Experten, die die viel zu späte Veröffentlichung und die praxisfremde Prosa kritisierten.

„Die Arbeit in der Gruppe wird fortgesetzt, denn im Interesse der Unternehmen, aber auch der Branche insgesamt ist der Erfahrungsaustausch unverzichtbar.“ (Kleinespel) Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe steht allen Mitgliedern des Deutschen Fruchthandelsverbandes offen.

Weitere Informationen:
Henning Kleinespel
Deutscher Fruchthandelsverband e.V.
Bergweg 6, 53225 Bonn
Tel: 0228 911450
[email protected]
www.dfhv.de

Erscheinungsdatum: