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Neue Förderperiode der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik

Förderung gut angenommen, Zurückhaltung bei Ökoregelungen

Die jetzt vorliegenden Daten aus den Bundesländern* zeigen: Im ersten Jahr der neuen Förderperiode der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) haben die Landwirtinnen und Landwirte Zahlungen in ähnlicher Höhe beantragt wie in den Vorjahren. Zurückhaltender als erwartet fiel das Interesse an den sogenannten EcoSchemes ("Ökoregelungen"), aus. Zu den Ökoregelungen, mit welchen die Höfe für Umweltleistungen honoriert werden, zählen beispielsweise Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst oder die Bewirtschaftung ohne Pestizide.

Die ersten beiden Jahre der neuen GAP gelten als "Lernphase". Eine Zurückhaltung bei Neuerungen in der Agrarförderung ist daher nicht ungewöhnlich. Die Neuartigkeit der Ökoregelungen gepaart mit den stark veränderten wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine ließ eine Zurückhaltung der Landwirtinnen und Landwirte erwarten.

Gemeinsam mit den Ländern wird der Bund nun die vorliegenden Daten auswerten und diskutieren, welche Anpassungen an Ausgestaltung und Angebot der Ökoregelungen – möglicherweise auch kurzfristig – vorgenommen werden. Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist es dabei, einerseits die vereinbarten Umweltambitionen in den nächsten Jahren vollumfänglich zu erreichen und andererseits die vollständige Mittelausschöpfung des GAP-Budgets weiterhin zu gewährleisten.

Nur mit nachhaltigerer Landwirtschaft gelingt es, Artenvielfalt und Klima zu schützen und zu stabilen Ökosystemen zu kommen. Beides ist Grundvoraussetzung, damit die Landwirtschaft auch in Zukunft gute Erträge einfahren kann. Die Landwirtinnen und Landwirte müssen für ihre Umweltleistungen honoriert werden. Die Ökoregelungen sind hier ein wichtiges Instrument, denen sich die Höfe bedienen können.
Für die nächste GAP-Periode nach 2027 ist es das Ziel des BMEL, die Agrarförderung noch stärker nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ auszurichten – um den Landwirtinnen und Landwirten eine verlässliche Perspektive zu bieten und die Landwirtschaft mit Blick auf den Schutz von Klima und Artenvielfalt zukunftsfest aufzustellen.

*Die vorliegenden Zahlen basieren größtenteils auf Antragsdaten mit Antragstellung bis einschließlich 15. Mai 2023, welche durch die Länder übermittelt wurden. In einzelnen Ländern wurden auch nachgereichte Anträge bis zum 22. Mai berücksichtigt. Die Daten sind vorläufig, weil Anträge, die später eingingen, noch nicht berücksichtigt wurden.

Weitere Informationen:
www.bmel.de 

Erscheinungsdatum: