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Kommission schlägt Verlängerung der Aussetzung von Zöllen und Kontingenten für Importe aus der Republik Moldau vor

Die Kommission hat vorgeschlagen, die Aussetzung der Einfuhrzölle und Zollkontingente für moldauische Ausfuhren in die Europäische Union - die sogenannten autonomen Handelsmaßnahmen (ATM) - um ein weiteres Jahr zu verlängern und auszuweiten. Der Vorschlag würde die derzeitige Aussetzung der Einfuhrzölle auf moldauische Exporte in die EU um ein weiteres Jahr verlängern und diese Aussetzung auf alle verbleibenden Zölle und Zollkontingente auf moldauische Importe ausweiten. Das ist ein klares Signal für die volle Unterstützung der moldauischen Wirtschaft durch die EU und trägt dazu bei, die schwierige Situation, in der sich die moldauischen Produzenten und Exporteure aufgrund der unprovozierten und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine befinden, weiter zu erleichtern.

Während das Ziel der ATMs darin besteht, die moldauische Wirtschaft zu unterstützen, tragen die Maßnahmen möglichen Bedenken im EU-Agrarsektor Rechnung, indem sie einen beschleunigten Schutzmechanismus vorsehen, der bei Bedarf zum Schutz des EU-Marktes aktiviert werden kann.

Nächste Schritte
Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union geprüft, um einen nahtlosen Übergang von der derzeitigen ATM-Regelung zur neuen Regelung zu gewährleisten.

Hintergrund
Die ATMs, die seit dem 25. Juli 2022 in Kraft sind, haben sich positiv auf den Handel Moldaus mit der EU ausgewirkt. Die Exporte der Republik Moldau in die übrige Welt haben unter der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine gelitten, da sie häufig auf den Transit durch ukrainisches Gebiet und ukrainische Infrastruktur angewiesen waren. Im letzten Jahr haben die ATMs die Bemühungen Moldaus um eine Neuausrichtung der Exporte in die EU unterstützt. Insgesamt stiegen die Ausfuhren aus der Republik Moldau in die EU von 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2022.

Die einseitigen und befristeten ATMs erweitern den Geltungsbereich der Zollliberalisierung im Rahmen der vertieften und umfassenden Freihandelszone zwischen der EU und der Republik Moldau erheblich, indem sie alle ausstehenden Zölle und Kontingente aussetzen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Exporte von sieben landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Moldau, für die Zollkontingente gelten, nun vollständig liberalisiert werden: Tomaten, Knoblauch, Tafeltrauben, Äpfel, Kirschen, Pflaumen und Traubensaft.

Die meisten moldauischen Exporte genießen bereits im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau zollfreien Zugang zum EU-Markt, und die von den ATMs erfassten Mengen und die Palette der Erzeugnisse sind gering.

Weitere Informationen: 
ec.europa.eu 


Erscheinungsdatum:



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