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Obst, Gemüse, Saft und Eier

EU-Kommission will gesündere Ernährung erleichtern

Für eine gesündere Ernährung und weniger Lebensmittelverschwendung: Die EU-Kommission will die geltenden Vermarktungsnormen für eine Reihe von Agrarlebensmitteln wie Obst und Gemüse, Fruchtsäfte und Konfitüren, Honig, Geflügel und Eier überarbeiten. Die Vorschläge stehen der Öffentlichkeit einen Monat lang für Rückmeldungen zur Verfügung. Anschließend haben das Europäischen Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Rat zwei Monate Zeit, sie zu prüfen.

„Vermarktungsnormen sind die gemeinsame Sprache der Verbraucher und Betriebe, damit beide Gruppen wissen, womit gehandelt wird, und um einen loyalen Wettbewerb für alle in der EU zu gewährleisten. Genau wie jede Sprache sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt, entwickeln sich auch die Bedürfnisse und Gewohnheiten aller Akteure in der Lebensmittelversorgungskette weiter. Wir wollen die Transparenz der Erzeugnisse verbessern, die die Verbraucher erwerben, und Lebensmittelverschwendung verringern. Gleichzeitig wollen wir dabei den Einsatz noch nachhaltigerer und gesünderer Produktionsmethoden durch die Erzeuger aufwerten“, sagte Janusz Wojciechowski, Kommissar für Landwirtschaft.

Die Kommission unterbreitete unter anderem folgende Vorschläge:

  • Ursprungskennzeichnung: Klarere, verbindliche Vorschriften für die Ursprungskennzeichnung von Honig, Schalenfrüchten und getrockneten Früchten, gereiften Bananen sowie behandeltem, verarbeitetem und geschnittenem Obst und Gemüse (z. B. verpackte Salatblätter). Das Etikett muss die Angabe des Ursprungslands – bzw. im Falle von Mischungen der Ursprungsländer – enthalten. Durch diese Angaben wird die Transparenz für die Verbraucher erhöht. Zudem dürfte dies auch die Produktion dieser Erzeugnisse in der EU fördern.
  • Lebensmittelverschwendung: Hier betreffen die vorgeschlagenen Überarbeitungen sowohl Lebensmittelverschwendung als auch Verpackungsabfälle. So soll z. B. sogenanntes „unansehnliches“ Obst und Gemüse (mit äußerlichen Mängeln, aber noch für den lokalen/unmittelbaren Verzehr geeignet), das vor Ort und direkt von den Erzeugern an die Verbraucher verkauft wird, von der Einhaltung der Vermarktungsnormen ausgenommen werden. Durch besondere Herausstellung, dass es sich um frisches Obst und Gemüse handelt, könnten Verbraucher mehr Möglichkeiten erhalten, solches Obst und Gemüse zu erschwinglicheren Preisen zu kaufen, was auch den an kurzen Versorgungsketten beteiligten Erzeugern zugutekäme. Bestimmte Erzeugnisse, die von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Umständen betroffen sind, können ebenfalls verkauft werden, wenn ihr Verzehr sicher ist.

Nächste Schritte
Die Vorschläge für frisches Obst und Gemüse, Eier und Geflügel werden in Form von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vorgelegt. Die Texte stehen der Öffentlichkeit einen Monat lang für Rückmeldungen zur Verfügung. Anschließend werden die Rechtsakte angenommen und dem Europäischen Parlament und dem Rat für einen Prüfungszeitraum von zwei Monaten übermittelt. Am Ende dieses Verfahrens wird die Kommission sie dann veröffentlichen. Die Vorschläge zu Konfitüren, Marmeladen, Fruchtsäften und Honig sind Gegenstand von Richtlinien, die das ordentliche Gesetzgebungsverfahren des Europäischen Parlaments und des Rates durchlaufen, bevor sie veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Parallel dazu übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht, damit in naher Zukunft neue Vermarktungsnormen für Apfel- und Birnenwein sowie für die Ursprungskennzeichnung von Hülsenfrüchten festgelegt werden können. Für diese Erzeugnisse sind derzeit in der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation keine Vermarktungsnormen vorgesehen.

Weitere Informationen:
germany.representation.ec.europa.eu

Erscheinungsdatum: