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Sanktionsverfahren im Jahr 2022

QS-Sanktionsbeirat verhandelte über 430 Sanktionsfälle

Im letzten Jahr verhandelte der QS-Sanktionsbeirat über 430 Sanktionsfälle (davon 41 Einsprüche). Verglichen mit 2021 hat sich die Anzahl der Sanktionsfälle damit insgesamt um 9 Prozent (39 Fälle) erhöht. Im QS-System werden Verstöße gegen die QS-Anforderungen konsequent geahndet, hier ist das unabhängige Sanktionsverfahren ein zentrales Instrument für die Zuverlässigkeit und das Vertrauen in das System. Wenn Systempartner, die in den QS-Leitfäden aufgeführten Anforderungen nicht einhalten und damit die Lebensmittelsicherheit oder den Tierschutz gefährden, berät der fünfköpfige QS-Sanktionsrat über diese Verstöße und deren Sanktionierung.

Im Jahr 2022 verhandelte der Sanktionsbeirat insgesamt 392 neue Sanktionsverfahren und 41 Einsprüche, hiervon entfielen 60 Prozent auf die Systemkette Fleisch und Fleischwaren, 40 Prozent betrafen Teilnehmer der Systemkette Obst, Gemüse, Kartoffeln (OGK).

In 252 Fällen (Fleisch: 124; OGK: 128) verhängte der Beirat eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 € bis 3.000 € (Fleisch) bzw. 300 € bis 2.500 € (OGK). Die Mittel aus den verhängten Vertragsstrafen fließen in die QS-Wissenschaftsfonds und somit in die Förderung von Forschungsprojekten und Untersuchungen zu den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Tierschutz.

In 99 Fällen wurden - teilweise in Ergänzung zu monetären Vertragsstrafen - sonstige Strafen verhängt (zusätzliche, kostenpflichtige Sonderaudits, eine zeitlich begrenzte Sperrung oder eine Empfehlung des Ausschlusses). Im Vorfeld jeder Verhandlung erhalten alle betroffenen Systempartner die Möglichkeit, schriftlich zu den festgestellten Verstößen Stellung zu nehmen.

Weitere Informationen:
www.q-s.de

Erscheinungsdatum: