Melden Sie sich für unseren täglichen Newsletter an um immer auf dem neusten Stand zu bleiben!

Anmelden Ich bin bereits angemeldet

Sie haben eine Software (Adblocker) installiert, der unsere Werbung blockiert.

Da wir die Nachrichten kostenlos zur Verfügung stellen, sind wir auf die Einnahmen aus unseren Werbebannern angewiesen. Bitte deaktivieren Sie daher Ihren Adblocker und laden Sie die Seite neu, um diese Seite weiter zu nutzen.

Klicken Sie hier für eine Anleitung zum Deaktivieren Ihres Adblockers.

Sign up for our daily Newsletter and stay up to date with all the latest news!

Abonnieren I am already a subscriber
Bundesregierung beschließt Änderungen im Öko-Landbau- und -Kennzeichnungsgesetz

Kabinett stellt Weichen für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung

Die Bundesregierung hat die Weichen zu mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) gestellt. Auf Initiative des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat das Bundeskabinett dazu den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetzes (ÖkoKennzG) beschlossen.

Die gesetzlichen Änderungen sind Voraussetzung für die geplante Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV). Diese wird derzeit finalisiert und normiert künftig die speziell auf die Belange der AHV zugeschnittenen nationalen Regelungen zur Bio-Kennzeichnung und zur Bio-Auszeichnung – sowie der damit zusammenhängenden Kontrolle und Zertifizierung.

Sechs Millionen Menschen essen Tag für Tag außer Haus in Kantinen, Mensen oder Restaurants. Das macht die Gemeinschaftsgastronomie zu einem wichtigen Hebel, wenn es um den Absatz heimischer Bio-Produkte und um gesunde Ernährung geht.

Weitere Informationen:
www.bmel.de

Erscheinungsdatum: