Die Bundesregierung hat die Weichen zu mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) gestellt. Auf Initiative des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat das Bundeskabinett dazu den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetzes (ÖkoKennzG) beschlossen.
Die gesetzlichen Änderungen sind Voraussetzung für die geplante Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV). Diese wird derzeit finalisiert und normiert künftig die speziell auf die Belange der AHV zugeschnittenen nationalen Regelungen zur Bio-Kennzeichnung und zur Bio-Auszeichnung – sowie der damit zusammenhängenden Kontrolle und Zertifizierung.
Sechs Millionen Menschen essen Tag für Tag außer Haus in Kantinen, Mensen oder Restaurants. Das macht die Gemeinschaftsgastronomie zu einem wichtigen Hebel, wenn es um den Absatz heimischer Bio-Produkte und um gesunde Ernährung geht.
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