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Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln

Europäische Ware nur gering belastet

Lebensmittel aus Deutschland und anderen europäischen Ländern sind weiterhin meist nur gering mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belastet. Die zulässigen Höchstgehalte werden im Vergleich zu Erzeugnissen aus Drittländern nur selten überschritten, meldet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Für die „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2021“ haben die Bundesländer über 20.000 Proben untersucht. Ein Großteil der Erzeugnisse wird risikoorientiert ausgewählt, sodass die Ergebnisse nicht die durchschnittliche Belastung von Lebensmitteln mit Pflanzenschutzmittelrückständen widerspiegeln. Bei Überschreitung des Höchstgehalts sind die Produkte nicht verkehrsfähig und werden aus dem Handel genommen. Eine gesundheitliche Gefährdung liegt in den meisten Fällen aber nicht vor.

Für Lebensmittel aus Deutschland war die Anzahl an Überschreitungen der Höchstgehalte rückläufig und lag 2021 bei 1,1 Prozent (2020: 2 %). Bei Erzeugnissen aus anderen EU-Staaten ist die Quote leicht auf 1,8 Prozent (2020: 1,3 %), bei Drittländern sogar auf 10,9 Prozent (2020: 7,8 %) gestiegen. Damit ist für nicht-europäische Ware ein neuer Höchststand erreicht, der möglicherweise auf einen witterungsbedingt verstärkten Pestizideinsatz zurückgeführt werden kann.

Nicht nur die Herkunft, sondern auch die Art der Lebensmittel machte einen Unterschied. Bei Obst und Gemüse waren die Überschreitungsquoten im Jahr 2021 ähnlich gering wie in den Vorjahren (3,3 %), darunter häufig verzehrte Lebensmittel wie Äpfel, Möhren, Kartoffeln und Tomaten. Dagegen ist bei verarbeiteten Lebensmitteln ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen (3,1 auf 8,2 %). Ein Grund dafür könnte sein, dass wesentlich mehr Produkte untersucht wurden.

Die höchsten Überschreitungsquoten gab es bei in Lake eingelegten Weinblättern (71,8 %), Granatäpfeln (33,0 %), Sesamsamen (8,7 %) und frischen Kräutern (8,2 %). Bei Weinblättern ist zu bedenken, dass die festgelegten Rückstandshöchstgehalte vergleichsweise niedrig sind. Eine Gesundheitsgefahr ist daher nicht zu erwarten, erklärt das BVL.

Weitere Informationen:
www.bzfe.de

Erscheinungsdatum: