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Sonderabgabe auf Einweg-Kunststoffprodukte

Wirtschaft kritisiert unnötige Bürokratiekosten durch Einweg-Kunststoff-Fonds

Der Beschluss der Bundesregierung zur Einführung einer Sonderabgabe auf bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte stößt bei der Wirtschaft auf Unverständnis. Danach sollen Hersteller von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten Abgaben in einen staatlichen Fonds einzahlen und so die Reinigungskosten für die entsprechenden Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Der Vorschlag einer Sonderabgabe komme zur Unzeit, weil die deutsche Wirtschaft vollständig damit ausgelastet sei, den Betrieb trotz explodierender Energiepreise aufrecht zu erhalten und damit für den Erhalt von hunderttausenden von hochbezahlten Arbeitsplätzen zu sorgen. Die Entscheidung widerspreche dem am 29. September 2022 von der Bundesregierung beschlossenen „Belastungsmoratorium“ zur Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie in der aktuellen Krise und sollte daher zurückgestellt oder zumindest so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden. 

Kritisiert wird nicht nur der Zeitpunkt des Vorschlags, sondern auch dessen Inhalt. Um bei der Umsetzung der EU-Vorgaben unnötige Bürokratiekosten für Unternehmen zu vermeiden, hatten sieben Wirtschaftsverbände bereits im März 2021 einen detaillierten Vorschlag für eine privatwirtschaftliche Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung vorgelegt. „Unser Vorschlag hat gegenüber dem aktuellen Gesetzentwurf den Vorteil, dass er die Unternehmen erheblich weniger belastet, weil die Umsetzung – wie in anderen EU-Mitgliedstaaten auch – in die Hände der betroffenen Wirtschaftsbranchen gelegt wird“, erläutert Antje Gerstein, Geschäftsführerin des Handelsverband Deutschland HDE e. V. Anders als bei der geplanten Sonderabgabe seien im privatwirtschaftlichen Modell keine neuen 30 Planstellen im Umweltbundesamt (UBA) erforderlich und es müssten keine Doppelstrukturen geschaffen werden, weil die Registrierung zum Großteil auf die bereits vorhandenen Daten der Zentrale Stelle Verpackungsregister aufbauen könnte. 

Wenig Verständnis haben die Wirtschaftsvertreter auch dafür, dass Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zentrale Rollen bei der Umsetzung des Gesetzes spielen wollen. „Die EU-Regeln sehen vor, dass die umzulegenden Kosten »zwischen den betroffenen Akteuren« festgelegt werden, also zwischen Wirtschaft und Kommunen“, erklärt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. „Nach dem aktuellen Vorschlag sollen die Kosten dagegen allein vom Umweltministerium festgelegt werden. Und das UBA soll festlegen können, wer wofür zahlen soll. Das hat nichts mehr mit dem Prinzip der Herstellerverantwortung zu tun“, kritisiert Engelmann.  

Die im Gesetzentwurf vorgesehene sog. Einweg-Kunststoff-Kommission halten die Verbände für zu schwach, um die Stimme der Wirtschaft wirksam zu vertreten. „Laut Kabinettsbeschluss soll die Kommission lediglich eine beratende Funktion bei der Festsetzung der Abgabensätze haben. Das ist eindeutig zu wenig. Eine 1:1-Umsetzung erfordert eine Kommission mit echten Entscheidungsbefugnissen“, fordert Dr. Andreas Gayk, Geschäftsführer des Markenverband e.V. Auch um die geplante Besetzung der Kommission gibt es Streit. „Umwelt- und Verbraucherverbände sind keine »betroffenen Akteure« entsprechend den EU-Vorgaben. Stimmberechtigte Mitglieder der Kommission dürfen daher nur Vertreter der betroffenen Wirtschaft und Kommunen in paritätischer Besetzung sein. Nur so kann ein hohes Maß an Akzeptanz bei den Betroffenen geschaffen werden“, so Gayk. 

Die gesamte Mitteilung finden Sie hier

Erscheinungsdatum: