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Unterschiedliche Interpretationen des neuen Kälteprotokolls halten südafrikanische Orangen im portugiesischen Hafen auf

Im portugiesischen Hafen von Sines stehen Container mit südafrikanischen Orangen, von denen einige seit über zwei Wochen auf die Abfertigung warten, und ihre Zahl hat sich mit der Ankunft eines zweiten Schiffes letzte Woche noch erhöht.

Ironischerweise ist ein Großteil der Früchte für Spanien bestimmt, wo eine starke Nachfrage nach Orangen besteht, da Südafrika zwischen 7 à 8 % weniger Orangen und Valencias nach Europa geliefert hat.

Viele südafrikanische Exporteure haben ihre Orangenlieferungen nach Europa bereits abgeschlossen. Die Zollfrist läuft am Freitag ab, aber die Container müssen vor Freitag inspiziert und abgefertigt werden.

"Man sitzt hier mit gebundenen Händen, während die Schifffahrtslinien uns um Demarrage bitten", sagt ein Exporteur.

"Die Nachfrage nach Orangen ist höher, weil weniger verschickt wurde. Gegen Ende der Saison klingelte unser Telefon wegen der Orangen ununterbrochen", sagt sie. "Aufgrund des neuen Protokolls wurden viel weniger Orangen nach Europa verschickt als sonst. Die Preise sind dementsprechend gut und die Verkäufe gestalten sich hervorragend, aber wenn sich die Kosten am Ende des Tages amortisieren, müssen wir sehen, wie hoch unsere Erträge sind."

"Theoretisch ist das nicht unser Problem, aber die Kunden beschweren sich sehr darüber", sagt ein anderer Exporteur.

Kältebehandlung beginnt am Tag der Verladung
Laut Deon Joubert, dem CGA-Beauftragten bei der EU, ist die Situation durch eine unterschiedliche Auslegung des neuen Kälteprotokolls entstanden. "Die portugiesische Pflanzenschutzbehörde hat dies anders interpretiert: Das Datum, an dem die Lieferung verladen wurde, wurde als Beginn der Kühlregelung angesehen, auch wenn das Inspektionsdatum eine Woche früher gewesen wäre."

Er weist auch darauf hin, dass die Zellstofftemperatur keine Voraussetzung für den EU-Marktzugang ist, sondern die Solltemperatur eines Containers.

"Der Tag der Befüllung/Verladung des Containers sollte als Anhaltspunkt dafür dienen, wann die Kältebehandlung beginnt, aber leider wird er nicht auf dem Pflanzengesundheitszeugnis angegeben. Lediglich das Addendum des PPECB [Perishable Product Export Control Board] enthält diese Information. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Landreform [DALRRD] prüft derzeit, ob dies in das Pflanzengesundheitszeugnis aufgenommen werden kann", erklärt Werner van Rooyen, COO des Fresh Produce Exporters Forum.

"Die Lieferlufttemperatur und der Sollwert jedes Containers müssen verwendet werden, um die Temperatur jedes Containers zu messen. Es ist wichtig zu beachten, dass das PPECB den Temperatursollwert jeder Sendung vor dem Versand genehmigt und abzeichnet, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Das vom DALRRD genehmigte und abgezeichnete Pflanzengesundheitszeugnis dient als offizieller Nachweis dafür, dass die Sendung den EU-Vorschriften entspricht."

Südafrika trägt die Kosten für unterschiedliche Auslegungen
Werner fügt hinzu, dass das gleiche Problem in den anderen größeren Importhäfen der EU nicht aufgetreten sei.

"Aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der EU-Verordnung durch die verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten müssen die südafrikanischen Exporteure die daraus resultierenden finanziellen Kosten tragen", stellt er fest.

"Das Problem ist inzwischen hoffentlich gelöst", sagt Deon. "Es sind nur relativ wenige Container betroffen, die abgefertigt werden, aber es hat lange gedauert und war nicht hilfreich. Es wird finanzielle Auswirkungen auf die Branche haben. Es ist keine ernsthafte Krise, aber es war ein lästiges Übel, zumal es am Ende eines Jahres kam, das nicht gerade toll war."

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