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Schweizer Bundesrat beschließt, AEV und GebV-BLW anzupassen

An seiner Sitzung vom 3. November 2021 hat der Bundesrat unter anderem beschlossen, die Agrareinfuhrverordnung AEV (SR 916.01) und die Gebührenverordnung des Bundesamts für Landwirtschaft GebV-BLW (SR 910.11) anzupassen, meldet Swisscofel.

Ab dem 1. Januar 2022 werden bei der Einfuhr von bewilligungspflichtigen Früchten, Gemüse und Kartoffeln keine Einfuhrgebühren mehr erhoben.

  • Artikel 50 der AEV wird ersatzlos aufgehoben, ebenso der Anhang 6 zur AEV, der die Gebührensätze enthält.
  • Artikel 3 der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Landwirtschaft (GebV-BLW) wird ebenfalls ersatzlos gestrichen.

Weitere Informationen:
SWISSCOFEL
Belpstrasse 26
Postfach
3001 Bern
Tel: +41 31 380 75 75
Mail: [email protected] 
Web: secure-swisscofel.format-webagentur.ch

Erscheinungsdatum:

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