An seiner Sitzung vom 3. November 2021 hat der Bundesrat unter anderem beschlossen, die Agrareinfuhrverordnung AEV (SR 916.01) und die Gebührenverordnung des Bundesamts für Landwirtschaft GebV-BLW (SR 910.11) anzupassen, meldet Swisscofel.
Ab dem 1. Januar 2022 werden bei der Einfuhr von bewilligungspflichtigen Früchten, Gemüse und Kartoffeln keine Einfuhrgebühren mehr erhoben.
- Artikel 50 der AEV wird ersatzlos aufgehoben, ebenso der Anhang 6 zur AEV, der die Gebührensätze enthält.
- Artikel 3 der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Landwirtschaft (GebV-BLW) wird ebenfalls ersatzlos gestrichen.
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