In der Slowakei ist am 3. Juli 2021 eine Änderung des Gesetzes Nr. 79/2015 Coll in Kraft getreten. Sie verbietet es Unternehmen, bestimmte Einwegplastikprodukte sowie Verpackungen und Nichtverpackungsprodukte aus biologisch abbaubarem OXO-Kunststoff auf den slowakischen Markt zu bringen.
Die Gesetzgebung zielt darauf ab, die Hersteller zu unterstützen, die recycelbare Produkte auf den Markt bringen. Ziel ist es unter anderem, von der Verwendung von Verbundverpackungen oder mehreren Verpackungsarten für ein und dasselbe Produkt wegzukommen.
In Anlehnung an die europäische Gesetzgebung verbietet das slowakische Abfallgesetz den Unternehmen, die folgenden Produkte auf den slowakischen Markt zu bringen:
- Einwegprodukte aus Kunststoff
- Verpackungen aus biologisch abbaubaren OXO-Kunststoffen
- Nichtverpackungsprodukte aus biologisch abbaubaren OXO-Kunststoffen
Neben Einwegprodukten aus Kunststoff sind auch Verpackungen aus biologisch abbaubaren OXO-Kunststoffen verboten. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um Kunststoffverpackungen, die durch die Einwirkung von Sauerstoff in kleine Partikel zerfallen, wie z. B. Behälter für Obst und Gemüse.
Quelle: balkangreenenergynews.com