In der Schweiz verbotene Pflanzenschutzmittel kommen in Importware auf Schweizer Teller. Besonders betroffen sind Lebensmittel von ausserhalb der EU. Man habe Daten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen analysiert, schreibt Public Eye in einer Reportage. Die Zahlen stammt aus dem Jahr 2017, neuere seien nicht verfügbar. Die Kontrolle umfasste damals 1940 Produkte aus dem Ausland, die "aufgrund eines Verdachts oder risikobasiert" ausgewählt worden seien.
In 10 Prozent der importierten Lebensmittel
Laut Public Eye fand das BLV in 10 Prozent aller 2017 kontrollierten importierten Lebensmittel Rückstände von Pestiziden, die in der Schweiz verboten sind. Werden die erst kürzlich verbotenen Wirkstoffe Carbendazim, Chlorpyrifos und Chlorothalonil in die Rechnung mit einbezogen, steigt der Anteil auf fast 20 Prozent.
Teilweise über den Grenzwerten
In einem Fünftel der Proben von Importware mit Rückständen überstiegen deren Konzentrationen gemäss Public Eye die gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Das entspricht etwas mehr als zwei Prozent aller im Rahmen der Studie "auf Verdacht oder risikobasiert" kontrollierten Lebensmittel. Werden zu hohe Rückstände festgestellt, ergreifen die kantonalen Vollzugsbehörden Massnahmen. Wenn nötig werden Importeure oder Hersteller angezeigt, zitiert Public Eye das BLV.
SBV kritisiert Wettbewerbsverzerrung
Der Schweizer Bauernverband sei besorgt um die Gesundheit der Konsumenten wie auch der betroffenen landwirtschaftlichen Arbeiter in den Produktionsländern. Dass im Ausland Lebensmittel unter weniger strengen Vorschriften als in der Schweiz produziert und anschliessend hierzulande billiger als im Inland Hergestelltes verkauft werde, sei Wettbewerbsverzerrung.
Aus der Schweiz und zurück in die Schweiz
Public Eye betont eine gewisse Ironie: Viele der am häufigsten in importierten Lebensmittel gefundenen Wirkstoffe würden nämlich vom Basler Agrochemie-Konzern Syngenta produziert und teilweise aus der Schweiz exportiert.
Kritik an der 'Doppelmoral'
Um die Doppelmoral im Umgang mit hochgefährlichen Wirkstoffen zu beenden, müssten diese nach Meinung von Public Eye «endlich weltweit vom Markt genommen werden».
In diesem Zusammenhang wird auch erwähnt, dass das BLV «auf Begehren» eine Einfuhrtoleranz festlegen kann. Dann gelten für bestimmte Produkte höhere Grenzwerte für Pestizid-Rückstände. Dies mache man beispielsweise für Wirkstoffe, die wegen ihrer Risiken für den Anwender in der Schweiz verboten seien. Public Eye schreibt, solche Einfuhrtoleranzen würden meist vom europäischen Recht übernommen und kämen auf Druck der Pestizid-Hersteller zustande.
Quelle: BauernZeitung