Das neue Verpackungsgesetz ist bereits seit über einem Jahr verabschiedet undwird nun zum 01.01.2019 die Verpackungsverordnung ablösen. DasVerpackungsgesetz bringt einige Änderungen mit sich, die zum einen das Zielhaben, die Anreize für besonders nachhaltige Verpackungslösungen zu erhöhenund zum anderen für mehr Transparenz im Verpackungskreislauf zu sorgen. Hierzuwurde eine zentrale Stelle, die Stiftung Zentrale Verpackungsregister Stelle (ZSVR),gegründet, die die Abwicklung über die dualen Systeme zentral überwachen sollen.
DFHV aktuell:
Neues Verpackungsgesetz gilt ab 01.01.2019
Nach wie vor, sind die Hersteller von Verpackungen, die nach Gebrauchtypischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen(systembeteiligungspflichtige Verpackungen), verpflichtet, sich mit ihrenVerpackungen an mindestens einem dualen System zu beteiligen, dasgewährleistet, dass die Verpackungen gesammelt und einer Verwertung zugeführtwerden. Auch Umverpackungen sollen zukünftig systembeteiligungspflichtig sein,wenn sie typischerweise beim Endverbraucher anfallen. Für Verpackungen, dienicht typischerweise beim Verbraucher anfallen sowie für Transportverpackungengelten weiterhin gesonderte Rücknahmeregelungen.
Neu ist hingegen die Verpflichtung ab dem 01.01.2019, dass sich die Herstellersystembeteiligungspflichtiger Verpackungen zusätzlich mit ihren Verpackungenbei der ZSVR registrieren müssen, ansonsten dürfen die Verpackungen ab dem01.01.2019 nicht mehr in Deutschland vermarktet werden.Die ZSVR hat ihren Betrieb bereits aufgenommen und die Registrierung ist seitEnde des Monats August 2018 über die Webseite der ZSVR möglich.
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