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Neu: Kombi-Checkliste für die Verarbeitung von O&G

Mit Einführung des neuen QS-Leitfadens Bearbeitung/Verarbeitung wurde 2017 auch be- bzw. verarbeitetes Obst, Gemüse und Kartoffeln in den Geltungsbereich des QS-Systems aufgenommen. Bei Unternehmen, die sowohl Fleisch als auch Obst, Gemüse oder Kartoffeln verarbeiten, mussten bislang die Bewertungen beider Systemketten in separaten Checklisten eingetragen werden.

Seit dem 1. März 2018 können die unterschiedlichen Produktionsbereiche mit einer Kombi-Checkliste bewertet werden. Der resultierende Auditbericht gilt sowohl für die Fleischverarbeitung als auch für die Be- und Verarbeitung von Obst, Gemüse und Kartoffeln. Dadurch wird für die Unternehmen und für die Auditoren der Aufwand deutlich verringert. Zudem wird die Übersichtlichkeit erhöht, da schnell erkennbar ist, welche Kriterien zum Erhalt einer QS-Lieferberechtigung für beide Bereiche erfüllt werden müssen.

Die Kombi-Checkliste kann hier angesehen und heruntergeladen werden.

Für weitere Informationen:
www.q-s.de
Erscheinungsdatum:

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