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Familienerben verlieren den Machtskampf

Urteil im langjährigen Aldi Nord Streit

Im Machtsstreit um das Sagen beim Handelskonzern Aldi Nord wurde nun endlich ein juristischer Schlusstrich gezogen. Das Oberlandesgericht Schleswig Holstein hat entschieden, dass die Satzungsänderung einer Familienstiftung, die zum Machtverlust der Erben geführt hat, rechtens ist.

Das 16 Mld schwere Familienunternehmen Aldi Nord ist in drei Stiftungen (die Lukas-, Markus- und Jakobus-Stiftung) aufgeteilt, die wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen müssen. Das Zusammenspiel der Stiftungen funktionierte jahrelang so gut wie problemlos. Jedoch war es mit dem Tod des Gründer-Sohns Berthold Albrecht mit dem Frieden vorbei. Der Grund hierfür war, dass Berthold kurz vor seinem Tod mit einer Satzungsänderung die Macht der Familie im Vorstand und Unternehmen stark einschränkte. Von den drei Stiftungen im Vorstand sah er für die Familie nur noch zwei vor. Daneben einen Sitz für einen Manager von Aldi Nord und einen weiteren für den Unternehmensanwalt. Hierdurch sollte verhindert werden, dass die Mitglieder aus Familie die des Unternehmens überstimmen könnten.

Das wollten seine Witwe und die fünf Kinder nicht hinnehmen und führten seit dem Tod des Berthold Albrechts im Jahre 2012 einen harten Streit. Das Verwaltungsgericht gab der Klage in erster Instanz aus formalen Gründen statt. Das Oberverwaltungsgericht hingegen beurteilte die Satzungsänderung als zulässig.