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Einfuhr Zitrusfrüchte in die Schweiz

Ab dem 15.09.2016 treten neue Anforderungen für die Einfuhr von Zitrusfrüchten aus Brasilien, Uruguay und Südafrika in die Schweiz in Kraft. Die Anforderungen wurden eingeführt, da sich in diesen Ländern der phytosanitäre Zustand des Schadorganismus Phyllosticta citricarpa verschlechtert hat. Die neuen Anforderungen orientieren sich an dem EU-Beschluss von Juni 2016.

Insbesondere müssen die Pflanzenschutzzeugnisse zusätzliche amtliche Feststellungen enthalten. Weitere Informationen finden Sie beim Schweizerisches Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).

Quelle: DFHV

Erscheinungsdatum:

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