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Vereinfachung für Mehrwertsteuersystem beim grenzüberschreitenden Handel

Die vorgelegten Initiativen der EU-Kommission zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems im grenzüberschreitenden Handel enthalten gute Ansätze.

Bisher müssen sich Händler ab einer bestimmten Umsatzschwelle im grenzüberschreitenden Verkauf im Land ihres EU-Kunden umsatzsteuerlich registrieren. Diese Bürokratie könnte in Zukunft entfallen. In einem Aktionsplan kündigte die EU-Kommission an, dass für B2C-Umsätze an ausländische Kunden ein sogenannter One-Stop-Shop geschaffen werden soll. Bei diesem sollen die Händler die ausländische Umsatzsteuer auf ihre Umsätze an Privatkunden im EU-Ausland erklären können. Die Händler wären somit in der Lage, die Umsätze in deutscher Sprache bei einer zentralen Finanzbehörde im eigenen Land anzugeben und die Umsatzsteuer an diese Stelle zahlen. Kritisch bleibt aber, dass sich die Händler nach wie vor mit ausländischem Umsatzsteuerrecht befassen müssen. Allein die Anwendung des richtigen Steuersatzes, die schon bei Verkäufen innerhalb Deutschlands bisweilen schwierig ist, dürfte bei Exporten in vielen Fällen eine enorme Hürde bleiben.

Die Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel könnten noch größer werden, wenn die Mitgliedschaften den Katalog der Waren, die mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, jeweils selbst bestimmen könnten. Der entsprechende EU-Vorschlag zur Freigabe der Umsatzsteuersätze würde so zu einer Zerfaserung der Steuersätze führen. In der Folge müssten sich die Händler dann noch tiefer in die ausländischen Bestimmungen einlesen.

Quelle: HDE
Erscheinungsdatum: