Das Bundeswirtschaftsministerium sieht gegenwärtig keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um der Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel und damit verbundenen Marktungleichgewichten wirksamer zu begegnen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ermögliche dem Bundeskartellamt und den Betroffenen bereits jetzt, Maßnahmen gegen eine übermäßige Marktkonzentration und den Missbrauch von Marktmacht zu ergreifen, teilte das BMWI gegenüber dem Pressedienst Agra Europe mit. Die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts zur Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel bestätige, dass die vier national tätigen Einzelhandelsunternehmen Edeka, Rewe, Schwarz Gruppe und Aldi mit rund 85 Prozent des Marktes die Wettbewerbsbedingungen im deutschen Lebensmitteleinzelhandel dominierten.
BMWI empfiehlt sattdessen Einzelfallprüfung
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigten laut BMWI aber auch, dass die Frage der Existenz von Nachfragemacht des Handels in Deutschland nicht pauschal beantwortet werden könne. Dafür sei weiterhin eine Einzelfallprüfung des Kartellamts notwendig. Zusätzliche gesetzgeberische Maßnahmen sind aus Sicht des BMWI derzeit nicht angezeigt.
Den gesamten Artikel finden Sie auf: www.topagrar.com
Hintergründe:
- Rechtsgutachten zeigt Handlungsbedarf für die Lebensmittelkette (9.3.2016)
- Lebensmittelhandel: DBV will Rabatte erschweren (7.1.2016)
- Schmidt will ans Wettbewerbsrecht ran (7.1.2016)
Quelle: Autor: topagrar.com / Stefanie Awater-Esper