Melden Sie sich für unseren täglichen Newsletter an um immer auf dem neusten Stand zu bleiben!

Anmelden Ich bin bereits angemeldet

Sie haben eine Software (Adblocker) installiert, der unsere Werbung blockiert.

Da wir die Nachrichten kostenlos zur Verfügung stellen, sind wir auf die Einnahmen aus unseren Werbebannern angewiesen. Bitte deaktivieren Sie daher Ihren Adblocker und laden Sie die Seite neu, um diese Seite weiter zu nutzen.

Klicken Sie hier für eine Anleitung zum Deaktivieren Ihres Adblockers.

Sign up for our daily Newsletter and stay up to date with all the latest news!

Abonnieren I am already a subscriber

Bundeswirtschaftsministerium gegen schärfere Kartellregelungen für Lebensmittelhandel

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) arbeitet an Änderungen im Kartellrecht. Verschärfungen für den Lebensmitteleinzelhandel gehören aber nicht dazu. Dafür sieht das BMWI keinen Handlungsbedarf.

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht gegenwärtig keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um der Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel und damit verbundenen Marktungleichgewichten wirksamer zu begegnen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ermögliche dem Bundeskartellamt und den Betroffenen bereits jetzt, Maßnahmen gegen eine übermäßige Marktkonzentration und den Missbrauch von Marktmacht zu ergreifen, teilte das BMWI gegenüber dem Pressedienst Agra Europe mit. Die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts zur Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel bestätige, dass die vier national tätigen Einzelhandelsunternehmen Edeka, Rewe, Schwarz Gruppe und Aldi mit rund 85 Prozent des Marktes die Wettbewerbsbedingungen im deutschen Lebensmitteleinzelhandel dominierten.

BMWI empfiehlt sattdessen Einzelfallprüfung
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigten laut BMWI aber auch, dass die Frage der Existenz von Nachfragemacht des Handels in Deutschland nicht pauschal beantwortet werden könne. Dafür sei weiterhin eine Einzelfallprüfung des Kartellamts notwendig. Zusätzliche gesetzgeberische Maßnahmen sind aus Sicht des BMWI derzeit nicht angezeigt.

Den gesamten Artikel finden Sie auf: www.topagrar.com

Hintergründe:

Quelle: Autor: topagrar.com / Stefanie Awater-Esper
Erscheinungsdatum: