EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof
Deutschland hat einen Aktionsplan in die Wege geleitet, mit dem die Verpflichtungen aus der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen vollständig umgesetzt werden sollen. Allerdings wurde der Änderungsentwurf für das Hafensicherheitsgesetz vom nordrhein-westfälischen Landtag noch nicht verabschiedet.
Bereits im September 2014 hatte die Kommission Deutschland aufgefordert, seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Risikobewertungen und der Erstellung der Gefahrenabwehrpläne in einigen Häfen in Nordrhein-Westfalen nachzukommen. Da dies bisher noch nicht erfolgt ist, bringt die Kommission den Fall jetzt vor den Gerichtshof der Europäischen Union. Die Richtlinie musste bis zum 15. Juni 2007 umgesetzt werden.
Hauptziel der europäischen Politik für die Gefahrenabwehr in Häfen ist es, Schiffe und Hafenanlagen als maritimem Teil der Logistikkette gegen das Risiko von Anschlägen und Terrorismus zu schützen. Mit der Richtlinie zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen soll in allen europäischen Häfen, insbesondere durch die Umsetzung von Gefahrenabwehrplänen, in denen die zur Gewährleistung der Hafensicherheit zu treffenden Maßnahmen festgelegt sind, ein hohes Sicherheitsniveau erreicht werden.
Den Text der Richtlinie zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung.
Quelle: europa.eu